Land Niedersachsen und Kirchen feiern 50 Jahre Loccumer Vertrag

Loccum (epd). Das Land Niedersachsen und die evangelischen Kirchen begehen mit einem Festakt am 16. Juni im Kloster Loccum das 50-jährige Bestehen des Loccumer Vertrages. Darin regeln das Land und die fünf Landeskirchen Braunschweig, Hannover, Oldenburg, Schaumburg-Lippe und die Evangelisch-reformierte Kirche ihre rechtlichen Beziehungen und verpflichten sich zu einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit. Der Vertrag wurde am 19. März 1955 in dem Kloster unterzeichnet.

Unter dem Motto «In Freiheit verbunden» sprechen in der Loccumer Klosterkirche Ministerpräsident Christian Wulff (CDU), der Oldenburger Bischof Peter Krug als Ratsvorsitzender der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen und der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), der Berliner Bischof Wolfgang Huber. Zu der Feier werden rund 900 Gäste erwartet.

Der Loccumer Vertrag war als erster Staatskirchenvertrag nach dem Zweiten Weltkrieg das Vorbild für viele weitere derartige Verträge, bis hin zu den neuen Bundesländern. Die evangelischen Kirchen in Niedersachsen haben zusammen mehr als vier Millionen Mitglieder.

Das aktuelle Stichwort: Der Loccumer Vertrag

Loccum (epd). Der Loccumer Vertrag vom 19. März 1955 regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Land Niedersachsen und den fünf evangelischen Landeskirchen. In dem ersten Staatskirchenvertrag nach dem Zweiten Weltkrieg, unterzeichnet im Kloster Loccum bei Nienburg, verpflichten sich das Land und die Kirchen zu einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Trennung von Staat und Kirche.

Zentrale Inhalte sind das Recht zur freien Religionsausübung, die Anerkennung der Eigenständigkeit der Kirchen und erstmals in einem Staatskirchenvertrag der Auftrag der Kirchen, in der Öffentlichkeit zu wirken. Der Einzug der Kirchensteuern durch den Staat ist genauso festgeschrieben wie Einzelfragen in den Bereichen Kultur, Bildung und Soziales.

Der Loccumer Vertrag wurde zum Mustervertrag für alle weiteren Staatskirchenverträge in Deutschland, auch noch nach der Wiedervereinigung. Inzwischen haben fast alle Bundesländer entsprechende Abkommen mit den 23 Mitgliedskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) geschlossen. Nur in Berlin und Hamburg wird noch verhandelt.

09. Juni 2005