Nationaler Ethikrat empfiehlt Stärkung von Patientenverfügungen

Berlin (epd). Der Nationale Ethikrat hat sich für eine deutliche Stärkung von Patientenverfügungen ausgesprochen und eine gesetzliche Regelung gefordert. Eine Patientenverfügung solle für den Arzt und das Pflegepersonal verbindlich sein und in ihrer Reichweite nicht auf bestimmte Phasen der Erkrankung beschränkt werden, heißt es in einer Stellungnahme des Ethikrates, die am Donnerstag in Berlin vorgestellt wurde.

Der Ethikrat betonte, dass damit das Verbot der aktiven Sterbehilfe nicht in Frage gestellt werde. Zudem solle der Gesetzgeber festlegen, das eine Patientenverfügung die Schriftform oder eine vergleichbare Dokumentation besitzen müsse. Darüber hinaus müsse klargestellt werden, dass Anzeichen von Lebenswillen eines entscheidungsunfähigen Patienten die Bindungswirkung einer Patientenverfügung mit nur wenigen Ausnahmen aufhebe.

02. Juni 2005

Das aktuelle Stichwort: Patientenverfügung

Berlin (epd). Eine Patientenverfügung soll die Selbstbestimmung in medizinischen Behandlungsfragen bis zum Lebensende sichern. In der Erklärung, die auch Patiententestament genannt wird, kann eine Person festlegen, wie sie bei einer sehr schweren Erkrankung oder nach einem Unfall behandelt werden will, wenn sie sich selbst nicht mehr äußern kann. Das ist etwa bei Komapatienten oder Demenzkranken wichtig.

In der Patientenverfügung kann auch eine Vertrauensperson benannt werden, ein so genannter Gesundheitsbevollmächtigter. Diese Person, in der Regel ein naher Angehöriger oder Freund, kann dann im Sinne des Patienten über die weitere Behandlung entscheiden.

Seit 2003 gibt es wegen eines Urteils des Bundesgerichtshofs erhebliche Unsicherheit über die Reichweite von Patientenverfügungen. Das Gericht entschied, dass ein Vormundschaftsgericht hinzugezogen werden müsse, wenn Vertrauensperson und Arzt unterschiedlicher Meinung sind. Außerdem dürfe dem Wunsch, lebensverlängernde Maßnahmen abzustellen, nur entsprochen werden, wenn eine Krankheit einen unumkehrbaren tödlichen Verlauf angenommen habe.

Im Bundestag hatten bereits mehrere fraktionsübergreifende Gruppen damit begonnen, Gesetzentwürfe für Patientenverfügungen zu erarbeiten. Wegen der vorgezogenen Bundestagswahl werden die Anträge jedoch voraussichtlich nicht mehr beraten.