Sterbehilfe-Debatte: Huber mahnt würdigen Umgang mit Tod an

Bonn (epd). In der aktuellen Debatte um die Sterbehilfe hat der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Wolfgang Huber, vor einem unwürdigen Umgang mit dem Tod gewarnt. Das Sterben eines Menschen lasse sich nicht planen, heißt es in einem Beitrag des Berliner Bischofs in der Wochenzeitung «Rheinischer Merkur» (Bonn). Mit Blick auf den Streit um die US-amerikanische Wachkoma-Patientin Terri Schiavo betonte Huber zugleich die Bedeutung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.

Solche Verfügungen könnten die Erkenntnis zum Ausdruck bringen, «dass auch dem Sterben seine Zeit gesetzt ist», fügte Huber hinzu. Dann gelte es, den Tod zuzulassen und seinem Kommen nichts mehr entgegenzusetzen. «Diese Erkenntnis kann niemand stellvertretend für einen anderen haben.» Jeder müsse sie für sich selbst gewinnen und vor Gott verantworten, so der Sozialethiker weiter. Die Erfahrung zeige allerdings, dass auch durch eine Patientenverfügung das Sterben nicht in allen Einzelheiten geregelt werden könne, so Huber.

Die Zeit des Sterbens sei aus biblischer Sicht nicht in die Verfügung des Menschen gestellt, so der oberste Repräsentant von rund 25,8 Millionen Protestanten in Deutschland. Vielmehr bestimme «Gott allen Dingen ihre Zeit». Der Mensch habe die Aufgabe, zu erkennen, wann was an der Zeit ist. Huber: «Das kann für die Situation der Einwilligungsunfähigkeit vorausschauend durch eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung geschehen.»

24. März 2005