Huber: Hartz IV darf nicht zum Abstieg führen

Berlin (epd). Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Wolfgang Huber, hat sich für Korrekturen der Arbeitsmarktreform Hartz IV ausgesprochen. Die Berechnung des Arbeitslosengeldes II auf der Grundlage so genannter Bedarfsgemeinschaften müsse verändert werden, sagte Huber am Freitag im Deutschlandradio Berlin. Es gebe Fälle, wo Menschen unterhalb der Armutsgrenze landen, weil das Einkommen des Partners angerechnet werde, kritisierte der Berliner Bischof. «Wir müssen genau hinschauen bei denjenigen, die massive Abstiegserfahrungen machen», so Huber.

Unterdessen streiten Bund und Länder weiter über die Kosten der Reform. Der niedersächsische Sozialstaatssekretär Gerd Hoofe (CDU) kündigte im «Tagesspiegel» und in der «Berliner Zeitung» (Freitagsausgaben) Widerstand an, falls Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) auf seinen Zahlen beharre. Hoofe, der das Vorgehen der unionsregierten Länder koordiniert, warnte Clement, die anstehenden Verhandlungen über einen Kostenausgleich für die Kommunen mit bruchstückhaften Daten zu beginnen.

Dem «Tagesspiegel» zufolge hat Clement Vertreter der Länder, der kommunalen Spitzenverbände und der Bundesagentur für Arbeit für kommenden Donnerstag eingeladen, um über die Aufteilung der Wohnkosten für Langzeitarbeitslose zu verhandeln. Sie werden von den Kommunen getragen, sollen aber vom Bund teilweise erstattet werden. Clement will den Zuschuss des Bundes reduzieren, weil die Kosten niedriger seien als erwartet. Kommunalvertreter wiesen dies zurück.

25. Februar 2005