Bundestag berät Stärkung der Lebenspartnerschaft für Homosexuelle

Kirchen warnen vor Gleichstellung mit der Ehe

Berlin/Bonn (epd). Der Bundestag hat am Freitag in erster Lesung über eine rechtliche Stärkung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften beraten. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sagte, homosexuellen Paaren sollten gleiche rechtliche Möglichkeiten eingeräumt werden wie in anderen Partnerschaften. In der Union stieß der Entwurf auf Kritik. Auch die Kirchen warnten vor einer Gleichstellung homosexueller Partnerschaften mit der Ehe.

Das Gesetz, das nicht der Zustimmung des Bundesrats bedarf, ermöglicht homosexuellen Paaren die Stiefkind-Adoption und enthält Anpassungen im Unterhaltsrecht und der Hinterbliebenenversorgung an die Ehe. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr beschlossen werden und am 1. Januar 2005 in Kraft treten.

Homosexuelle Paare können ein Kind adoptieren, das das leibliche Kind eines Partners ist und bereits in der Lebensgemeinschaft lebt. Der andere leibliche Elternteil muss dieser Stiefkind-Adoption zustimmen. Jugendamt und Familiengericht müssen wie bei Adoptionen bei heterosexuellen Paaren prüfen, ob die Adoption dem Kindeswohl entspricht.

Die CDU-Abgeordnete Ute Granold kritisierte die weitgehende Angleichung der homosexuellen Lebenspartnerschaften an die Ehe. Die Stiefkind-Adoption werde die CDU nicht akzeptieren. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, betonte, dass bei diesen Adoptionen das Kindeswohl im Mittelpunkt stehen müsse. Es bestehe aber kein Grund, zwischen einem Kind und einem der beiden homosexuellen Partner keine familienrechtliche Verbindung zu schließen.

Die FDP bewertete den Gesetzentwurf als Schritt in die richtige Richtung, aber als einen zu kurzen. Der Parlamentarische Geschäftsführer Jörg van Essen warnte davor, Emotionen gegen die Stiefkind-Adoption zu schüren. Die FDP plädiert für ein allgemeines Adoptionsrecht für Homosexuelle.

Die katholische Kirche lehnte eine weitere Gleichstellung homosexueller Partnerschaften mit der Ehe strikt ab. Die Deutsche Bischofskonferenz kritisierte in Bonn den Gesetzentwurf der rot-grünen Koalition und machte «schwerwiegende Bedenken» gegen die Stiefkind-Adoption geltend. Auf diese Weise würde das Kind sein Verwandtschaftsverhältnis zu einem leiblichen Elternteil verlieren, warnten die Bischöfe. Es sei fraglich, ob dabei wirklich das Wohl des Kindes im Vordergrund stehe.

Die Bischöfe bekräftigten ihre allgemeine Kritik am Vorhaben, eingetragene schwule und lesbische Partnerschaften der Ehe anzugleichen. Dies werde «der besonderen Bedeutung von Ehe und Familie für die Gesellschaft in keiner Weise gerecht».

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) bekräftigte auf epd-Anfrage ihre Position, dass die Möglichkeit gemeinschaftlicher Adoption für gleichgeschlechtliche Partnerschaften nicht eröffnet werden sollte. EKD-Sprecherin Silke Fauzi verwies auf eine EKD-Stellungnahme aus dem Jahr 2000, wonach dem Kindeswohl am besten in Verhältnissen gedient ist, «in denen ein Kind mit Vater und Mutter aufwachsen kann, anstatt mit zwei Vätern».

02. Juli 2004