EKD begrüßt Einigung über Flüchtlingsschutz in der EU

Hannover (epd). Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat die Einigung der EU-Innenminister auf Mindeststandards für den humanitären Flüchtlingsschutz begrüßt. Von der Einigung auf eine verbindliche Definition des Flüchtlingsbegriffes erhoffe die EKD sich Signalwirkung für die nationale Gesetzgebung, erklärte der EKD-Ratsvorsitzende Wolfgang Huber am Dienstag. Das Ergebnis der Brüsseler Beratungen sei «ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem einheitlichen europäischen Asylrecht», sagte Huber.

Die EKD habe sich seit langem für die Harmonisierung des Asylrechts auf europäischer Ebene eingesetzt. Huber hob vor allem hervor, dass die Genfer Flüchtlingskonvention als Maßstab für die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten anerkannt werde. Damit werde nichtstaatliche Verfolgung als Ursache von Flucht und Vertreibung ausdrücklich in die Flüchtlingsdefinition der EU einbezogen.

Aus kirchlicher Sicht sei zu begrüßen, dass in der Richtlinie auch die gewaltsame Verfolgung öffentlicher Religionsausübung von Minderheiten als Fluchtgrund anerkannt werde. Der EKD-Ratsvorsitzende äußerte sich zuversichtlich, dass sich die Parteien in Deutschland im Vermittlungsverfahren um das Zuwanderungsgesetz einigen werden, den Schutz vor nichtstaatlicher Verfolgung künftig auch in Deutschland uneingeschränkt zu gewähren.

31. März 2004