Evangelische Kirche gegen Abschwächungen beim Flüchtlingsschutz

Hannover (epd). Vor der anstehenden Entscheidung zum Zuwanderungsgesetz hat die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) wesentliche Verbesserungen für Flüchtlinge angemahnt. Der Flüchtlingsschutz dürfe nicht noch weiter abgeschwächt werden, erklärte der EKD-Ratsvorsitzende Wolfgang Huber am Donnerstag in Hannover. Der im Bundestag verabschiedete Entwurf zum Zuwanderungsgesetz sei bereite ein Kompromiss. Huber appellierte an die Verhandlungsrunde zwischen Bundestag und Bundesrat, "das für die Menschen Notwendige gemeinsam auf den Weg zu bringen". 

Maßstab für die Neuregelung müssten die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäischen Menschenrechtskonvention sein, so der Bischof der Kirche von Berlin-Brandenburg und der Oberlausitz. Daher setze sich die EKD auch für die ausdrückliche Anerkennung nichtstaatlicher Verfolgung als Asylgrund ein: "Es kommt nicht darauf an, wer Verfolger ist, sondern ob jemand der Verfolgung ausgesetzt ist und vor einer Gefährdung von Leib und Leben geschützt werden muss." 

Für den Flüchtlingsschutz sollte eine klare und eindeutige Formulierung gefunden werden, forderte der EKD-Ratsvorsitzende. Er dürfe sich nicht nur in der Aufnahme erschöpfen. Zu menschenwürdiger Behandlung gehöre auch, dass ihnen ein sicherer Aufenthaltsstatus eingeräumt werde. Nur so könne Integration gelingen. Die so genannten Kettenduldungen müssten abgeschafft werden.

Weiter sprach sich Huber für eine Härtefallregelung aus, die die grundsätzlichen Regelungen des Gesetzes ergänzen soll. Aus Sicht der EKD sei zu befürchten, das ein nochmals abgeschwächter Entwurf zum Zuwanderungsgesetz für verfolgte und bedrohte Menschen keinen ausreichenden Schutz mehr bieten könne, fasste Huber zusammen und rief die Verhandlungspartner auf, dem Anliegen eines umfassenden Flüchtlingsschutzes Rechnung zu tragen.

04. März 2004