Europäische Kirchen: Keine einheitliche Position zu Sterbehilfe

Brüssel (epd). In der Debatte über Sterbehilfe besteht unter den Mitgliedskirchen der «Konferenz Europäischer Kirchen» (KEK) keine einheitliche Position. Die Bandbreite reiche von genereller Ablehnung von Euthanasie bis zur eng begrenzten Zulassung unter strikten Bedingungen in Ausnahmefällen, ergibt sich aus einer KEK-Stellungnahme, die am Dienstag in Brüssel veröffentlicht wurde. Aktive Sterbehilfe werde von keiner der Mitgliedskirchen, die auf eine Befragung reagiert hatten, befürwortet. Der KEK gehören 125 anglikanische, protestantische und orthodoxe Kirchen an.

Alle Kirchen seien sich einig, dass vorsätzliche Tötung schwer kranker und sterbender Menschen eine schwere Sünde darstelle, heißt es. Zudem bestehe Übereinstimmung über die Notwendigkeit einer guten Sterbebegleitung einschließlich seelsorgerlichen Beistands.

Das Problem von Sterbehilfe stelle sich speziell, wenn die ethischen Prinzipien Schutz des Lebens und Erlösung von Leid und Schmerz aufeinander träfen. Auch beim Ausbau der Palliativmedizin müsse eingeräumt werden, dass diese in einem kleinen Prozentsatz der Fälle versage. Überdies könnten Ablehnung und Verzicht auf weitere medizinische Behandlung zur Verkürzung von Leben führen. «In diesem Fall wird eine Grauzone erreicht, wo gute Sterbebegleitung Lebensverkürzung einschließen könne», heißt es.

Nach übereinstimmender Ansicht der Kirchen sei die Verlängerung des Sterbeprozesses durch Ausschöpfung aller medizinischen Möglichkeiten nicht von Vorteil, so die KEK-Stellungnahme. Theologisch sei es auch nicht problematisch, einem Patienten in der letzten Lebensphase ein natürliches Sterben zu ermöglichen. Die Medizintechnik könne jedoch Entscheidungen am Lebensende erschweren, etwa durch künstliche Ernährung.

Angesichts der Grauzone dieser Entscheidungen am Lebensende stelle sich die Frage, ob es nicht klug wäre, für diese Entscheidungen angemessene Regeln aufzustellen. Dabei sei jedoch zu fragen, ob Regelungen erreichbar seien, die nicht zugleich ein Recht auf Euthanasie beinhalteten, sondern menschliche Würde und Selbstbestimmung schützten.