Kopftuch-Streit: EKD-Repräsentanten sehen französischen Weg kritisch

Huber: Wer alle religiösen Symbole aus der Schule verbannt, verwechselt Äpfel und Birnen

B e r l i n / H a n n o v e r (idea) – Führende Repräsentanten der EKD halten nichts davon, dem Beispiel Frankreichs zu folgen und alle auffälligen religiösen Symbole aus den öffentlichen Schulen zu verbannen. Eine entsprechende Regelung hat Staatspräsident Jacques Chirac angesichts einer monatelangen Auseinandersetzung um islamische Kopftücher angekündigt. Danach dürfen Schüler und Lehrer künftig weder Kopftücher noch große Kreuze oder jüdische Kippas im Unterricht tragen. Der Ratsvorsitzende der EKD, der berlin-brandenburgische Bischof Wolfgang Huber (Berlin), steht der geplanten französischen Regelung kritisch gegenüber. Das muslimische Kopftuch sei zwar Ausdruck eines unserer Kultur fremden Verhältnisses zwischen den Geschlechtern, ein religiöses Symbol sei es aber nicht. „Wer mit dem Kopftuch gleich alle religiösen Symbole aus den Schulen verbannt, verwechselt Äpfel mit Birnen“, so Huber gegenüber idea. Er äußerte die Hoffnung, daß in Deutschland vernünftigere Regelungen zur Lösung des Kopftuch-Streites gefunden werden können.

Bischöfin Käßmann gegen Kopftuch-Verbot für Schülerinnen

Die hannoversche Landesbischöfin Margot Käßmann hielte es für falsch, das Tragen religiöser Symbole an deutschen Schulen generell zu verbieten. Deutschland sei kein laizistischer Staat wie Frankreich. Die dortige Auseinandersetzung zeige aber, daß das Bewußtsein wachse: „Wir dürfen das Kopftuch nicht verharmlosen. Es ist keine Folklore und auch kein neutrales Symbol.“ Es stehe für einen fundamentalistischen Islam und ein Menschenbild, das Frauen als untergeordnet ansehe. „Viele Frauen in islamischen Ländern werden gezwungen, das Kopftuch zu tragen.“ Deshalb vertrage es sich nicht mit den Grundsätzen des deutschen Staates, wenn Lehrerinnen als dessen Repräsentantinnen ein Kopftuch tragen. Die Bischöfin, die dem Rat der EKD angehört, lehnt aber für Schülerinnen ein Kopftuchverbot ab: „Es gehört zu ihrer Religionsfreiheit, die eigene Religionszugehörigkeit zu kennzeichnen.“