EKD-Vizepräsident rügt EU-Parlamentsbeschluss zu Embryonenforschung

Hannover (epd). Der Vizepräsident des Kirchenamtes der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Hermann Barth, hat den Beschluss des EU-Parlaments zur umfassenden Förderung der Embryonenforschung als «beklagenswert und gefährlich» kritisiert. Die evangelische und die katholische Kirche setzten sich seit Jahren gemeinsam für den Schutz des Lebensrechts und der Menschenwürde von Embryonen ein, sagte er am Donnerstag in einem epd-Gespräch. Daraus folge die strikte Ablehnung der «verbrauchenden Embryonenforschung».

Er hoffe, dass der EU-Ministerrat dem weit reichenden Beschluss des Straßburger Parlaments nicht folge, fügte Barth hinzu. Die Bundesregierung müsse sich beim Ministerrat, der voraussichtlich am 3. Dezember entscheiden will, für den Embryonenschutz einsetzen. Dazu sei sie auf Grund des in Deutschland geltenden Rechts, insbesondere des Embryonenschutzgesetzes und der Regelungen zur Stammzellforschung, verpflichtet.

Barth warnte vor einer Entwicklung, dass es unter Verweis auf die Rechtslage in anderen EU-Ländern zu einer Nivellierung in der Frage des Embryonenschutzes kommen könnte. Es gebe Fragen, bei denen man sich nicht um der Anpassung willen «von Grundüberzeugungen verabschieden darf».

Ausführlichere Zusammenfassung:

Evangelische Kirche rügt EU-Parlamentsbeschluss zu Embryonenforschung

Hannover/Frankfurt a.M. (epd). Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat den Beschluss des EU-Parlaments zur umfassenden Förderung der Embryonenforschung als «beklagenswert und gefährlich» kritisiert. Die beiden großen Kirchen setzten sich seit Jahren für den Schutz des Lebensrechts und der Menschenwürde von Embryonen ein, sagte der Vizepräsident des EKD-Kirchenamtes in Hannover, Hermann Barth, am Donnerstag in einem epd-Gespräch. Daraus folge die strikte Ablehnung der «verbrauchenden Embryonenforschung».

Er hoffe, dass der EU-Ministerrat dem weit reichenden Beschluss des Straßburger Parlaments nicht folge, fügte Barth hinzu. Die Bundesregierung müsse sich beim Ministerrat, der voraussichtlich am 3. Dezember entscheiden will, für den Embryonenschutz einsetzen. Dazu sei sie auf Grund des in Deutschland geltenden Rechts, insbesondere des Embryonenschutzgesetzes und der Regelungen zur Stammzellforschung, verpflichtet.

Auch der württembergische evangelische Landesbischof Gerhard Maier kritisierte das Votum des Europaparlaments vom Mittwoch. Die Empfehlung stelle den Schutz des menschlichen Lebens in Frage, sagte Maier in Stuttgart. Er appellierte an die Politiker, sich dem Votum des Europäischen Parlaments nicht anzuschließen, zumal es keine bindende Wirkung habe.

Der Europaabgeordnete Ingo Friedrich (CSU) bezeichnete die Empfehlung als «ethisch verwerflich». Es müsse klar bleiben, dass dem Menschen in allen Stufen seines Lebens «ungeteilte Menschenwürde» zukomme, erklärte der stellvertretende EU-Parlamentspräsident in Brüssel. Die bisherige Regelung, mit der die Forschung auf adulte Stammzellen beschränkt wird, sollte beibehalten werden, da bei dieser Methode keine Embryonen für die Gewinnung von Stammzellen getötet werden müssten.

Die umstrittene Embryonenforschung soll nach dem Willen des EU-Parlaments nahezu ohne Einschränkungen mit EU-Geldern gefördert werden. Die Parlamentarier gingen damit über den Vorschlag der Brüsseler Kommission hinaus und lehnten strenge Auflagen ab. Mit Spannung wird jetzt die Entscheidung des EU-Ministerrats erwartet, der das letzte Wort hat und voraussichtlich am 3. Dezember seine Stellungnahme bekannt geben will.