Sieben Bundesländer wollen Kopftuch im Unterricht verbieten

Darmstadt (epd). Sieben der 16 Bundesländer wollen das Tragen des Kopftuchs im Unterricht künftig verbieten. Acht Länder sähen hingegen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuchstreit keinen Handlungsbedarf, erklärte die Vorsitzende der Kultusministerkonferenz (KMK), Karin Wolff (CDU), am Freitag in Darmstadt bei der KMK-Herbsttagung vor Journalisten.

Die Karlsruher Richter hatten am 24. September entschieden, dass muslimischen Lehrerinnen an staatlichen Schulen das Tragen eines Kopftuchs nur auf Grund einer gesetzlichen Regelung der Länder verwehrt werden könne. Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen und Saarland wollten sich in ihren Gesetzesvorbereitungen abstimmen, kündigte die hessische Kultusministerin Wolff an. Dabei wollten sie die besonderen religiös-kulturellen Traditionen, wie sie in Landesverfassungen und Schulgesetzen verankert seien, beachten.

Die Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen sähen dagegen keinen Bedarf für eine gesetzliche Regelung, fügte Wolff hinzu. In Bremen sei die Prüfung der Frage noch nicht abgeschlossen.

In jedem Fall stünden die Bundesländer vor schwierigen Abwägungsprozessen, sagte die rheinland-pfälzische Kultusministerin Doris Ahnen (SPD). In ihrem Bundesland habe es noch keinen entsprechenden Fall gegeben. Sollte es dennoch zu Konflikten um das Kopftuch kommen, verfüge man auch ohne eine spezielle gesetzliche Regelung über ein ausreichendes Instrumentarium, um etwa bei der Verletzung des Neutralitätsgebots oder der Beeinflussung von Schülerinnen und Schülern einzugreifen.

Die Kultusministerin von Baden-Württemberg, Annette Schavan (CDU), wies darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil die Spannung zwischen der Aussage «gleiche Behandlung aller Religionen» und der Festschreibung von christlichen Traditionen in Landesverfassungen nicht aufgelöst habe. «Mit dieser Spannung müssen wir umgehen», sagte Schavan. Im Übrigen erwarte sie, dass jede gesetzliche Regelung ohnehin vor den höchsten Gerichten landen werde.

Die KMK verabschiedete bei ihrem Treffen in Darmstadt auch den ersten Bildungsbericht für Deutschland. Auf mehr als 350 Seiten fasst er die Ergebnisse bereits vorliegender Studien zusammen. Die Autoren haben in allen Bundesländern seit der PISA-Studieübereinstimmende Schwerpunkte festgestellt, um die Qualität der Schulbildung weiterzuentwickeln und zu sichern.

Benannt werden unter anderem eine bessere Sprachförderung für Migrantenkinder, das Bemühen, Kindertagesstätten, Vorschulerziehung und Grundschule besser miteinander zu verzahnen, Ganztagsangebote zu schaffen beziehungsweise auszubauen, Bildungsstandards in den Kernfächern zu erarbeiten sowie die «methodische und diagnostische Kompetenz der Lehrkräfte» weiterzuentwickeln.

Hermann Avenarius vom Deutschen Institut für Internationale und Pädagogische Forschung in Frankfurt am Main, das den Bericht federführend erstellte, bemängelte, dass er sich ausschließlich auf die allgemeinbildenden Schulen konzentriere. Künftige Berichte müssten auch die vorschulische Bildung, die Berufsbildung und die Hochschulen erfassen, verlangte er.