Evangelische Kirche: Rechte der Flüchtlingskinder achten

Hannover (epd). Die evangelische Kirche hat den Umgang mit Flüchtlingskindern in Deutschland kritisiert. Kinder über 16 Jahren würden im Asylverfahren wie Erwachsene behandelt, erklärte der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Manfred Kock, zum «Tag des Flüchtlings» an diesem Freitag. «Bei der Behandlung von Flüchtlingskindern wird die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland nur unzureichend umgesetzt», kritisierte Kock.

Flüchtlingskinder müssten unbetreut in Sammelunterkünften leben und hätten keinen vollen Anspruch auf Schulbildung, so Kock. Dies stehe «im Widerspruch zum Maßstab des Kindeswohls in Deutschland». Der EKD-Ratsvorsitzende beklagte weiter, dass die Kinder in Abschiebehaft genommen werden könnten, wenn ihr Asylantrag abgelehnt wurde: «Kinder bedürfen unserer besonderen Fürsorge. Ihre Hilflosigkeit und seelische Belastung muss auch im Asylverfahren besser berücksichtigt werden.»

Kock forderte mehr Clearingverfahren für minderjährige Flüchtlinge ohne Familienbegleitung, wie sie einige Bundesländer bereits eingerichtet hätten. Damit sollten aussichtslose Asylverfahren verhindert und eine kindgerechte Betreuung sicher gestellt werden. Zudem sollten Jugendliche unter 18 Jahren nicht in Erwachsenenunterkünften, sondern in Einrichtungen der Jugendhilfe untergebracht werden. Außerdem sollten sie in allen Bundesländern die Schule besuchen können.