EKD beklagt Verstöße gegen Religionsfreiheit

Hannover (epd). Die evangelische Kirche hat zunehmende Verstöße gegen die Religionsfreiheit vor allem in islamischen Ländern beklagt. International müsse den Verletzungen des Rechts auf Religionsfreiheit mehr Aufmerksamkeit zugewendet werden, fordert die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) in einer am Donnerstag in Hannover veröffentlichten «Arbeitshilfe» zu dem Thema. Christen hätten vor allem in Indonesien, Pakistan und im Sudan unter teils erheblichen Einschränkungen zu leiden.

Unter dem Titel «Bedrohung der Religionsfreiheit - Erfahrungen von Christen in verschiedenen Ländern» hat die EKD Texte zusammengestellt, die Politikern und anderen Verantwortlichen beim Einsatz für die Verwirklichung der Religionsfreiheit helfen sollen. Darin wird die Situation in neun Ländern dargestellt, darunter auch Ägypten, China, Russland, Indien, Nigeria und die Türkei.

In Pakistan, wo etwa vier Millionen Christen leben, wächst nach EKD-Angaben die Intoleranz seitens der muslimischen Mehrheitsbevölkerung. Christen würden häufig von islamistischen Imamen als «Kollaborateure des Westens» bezeichnet. Obgleich die Christen in der Bildungs- und Erziehungsarbeit sowie im Gesundheits- und Sozialwesen «beachtliche Leistungen» für das Land erbracht hätten, sei es infolge des Afghanistankriegs zu einer Serie von Anschlägen auf Kirchen und christliche Einrichtungen gekommen.

Auch in Indonesien gab es vermehrt Anschläge auf Kirchen. Eine «akute Gefahr für die Religionsfreiheit» sieht die EKD in den derzeitigen Autonomiebestrebungen einzelner Provinzen. Diese versuchten zumindest Teile der islamischen Gesetzgebung Scharia einzuführen.

«Häufig garantieren die Verfassungen die Religionsfreiheit, aber der Alltag sieht ganz anders aus», sagte EKD-Auslandsbischof Rolf Koppe. Ein Beispiel dafür sei die auf EU-Mitgliedschaft hoffende Türkei. Dort durften die Kirchen bis zum Jahr 2000 keine Grundstücke oder Immobilien kaufen. Durch die Regierung Recep Tayyip Erdogans wurde zwar die Möglichkeit, Eigentum zu erwerben, per Gesetz geschaffen. Doch dies hat sich der EKD zufolge noch nicht auf die Praxis ausgewirkt. Die «Mentalität» der türkischen Behörden komme «so schnell nicht mit», erläutert die Menschenrechtsreferentin Corinna Schellenberg. Verfahrensregeln und Fristen seien unklar.

04. September 2003