EU-Parlament besorgt über zunehmenden religiösen Extremismus

Straßburg (epd). Das Europaparlament hat sich besorgt über zunehmenden religiösen Extremismus geäußert. Dieser Fundamentalismus habe zu extremer Gewalt, Zerstörung von Kirchen und Religionsstätten, Bürgerkriegen und Terrorismus geführt, heißt es in dem Menschenrechtsbericht 2002, den die Abgeordneten am Donnerstag billigten. Darin wird festgestellt: «Extremismus ist der gefährlichste Feind der Glaubensfreiheit in der heutigen Welt.» Durch seinen Anspruch, die alleinige religiöse Wahrheit zu besitzen, sei dieser Extremismus eine dauerhafte Bedrohung des Weltfriedens.

Die EU müsse sich verstärkt für die Vermeidung von politischem Missbrauch von Religion einsetzen, wird in dem Bericht gefordert, dessen Schwerpunkt in diesem Jahr Religions- und Gewissensfreiheit ist. Die Förderung von Toleranz, gegenseitigem Verständnis und Respekt sei eine große politische Aufgabe.

Auf schwere und anhaltende Verletzungen der Religionsfreiheit in Drittstaaten müsse die EU wirksam reagieren und auf den Schutz dieser Grundfreiheit drängen. In dem Bericht wird die Schlüsselrolle von Erziehung betont, um gegenseitiges Verständnis und den Respekt für andere Religionen zu vertiefen. Rat und Kommission der EU werden aufgefordert, gewalttätigem religiösen Extremismus durch den Dialog mit den zuständigen Religionsvertretern vorzubeugen.

Als Formen religiöser Intoleranz nennt das Dokument die Kontrolle und Unterdrückung religiöser Überzeugungen und Praxis sowie die Diskriminierung religiöser Minderheiten. Mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung lebe in Ländern, in denen Religionsfreiheit eingeschränkt sei. Unter anderem verweist der Bericht auf die Unterdrückung christlicher Bergvölker in Vietnam, den Missbrauch des Hinduismus für nationalistische Zwecke in Indien sowie die willkürliche Anwendung des Blasphemiegesetzes und gewaltsame Aktionen gegen Christen in Pakistan.

Der Europaabgeordnete Michael Gahler (CDU) bezeichnet Glaubens- und Gewissensfreiheit als Gradmesser für Demokratie und Menschenrechte. Dazu gehöre neben der Freiheit, seine eigene Religion zu praktizieren, auch die Verpflichtung, die religiöse Überzeugung von anderen zu tolerieren.

04. September 2003