Verwaltungsgerichtshof genehmigt Tischgebete im Kindergarten

Gießen (epd). Tischgebete in kommunalen Kindergärten sind nach einer Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) erlaubt. Voraussetzung sei, dass die Teilnahme freiwillig erfolge und Andersdenkende sich nicht daran beteiligen müssten, befanden die Richter am Mittwoch in Kassel (AZ.: 10 TG 553/03).

Das Tischgebet verstoße auch nicht gegen das staatliche Neutralitätsgebot, wenn nicht auf staatliche Anordnung, sondern nach Absprache der Erzieherinnen mit den Eltern gebetet werde, so der VGH. Im kommunalen Kindergarten «Sonnenschein» in Wommelshausen (Landkreis Marburg-Biedenkopf) können somit weiter Tischgebete gesprochen werden.

Mit seiner Entscheidung folgte der VGH dem Gießener Verwaltungsgericht, das im Februar den Antrag eines Vaters auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt hatte, religiöse Handlungen und Gebete in dem Kindergarten seines fünfjährigen Sohnes zu unterbinden. Der Vater sah sich unter anderem in seinem
Erziehungsrecht und in der «negativen Glaubensfreiheit» beeinträchtigt.

Das Gebet werde von den Kindergärtnerinnen mit Billigung oder auf Wunsch von Eltern angeregt, so die Richter. Da das Tischgebet nur wenige Sekunden dauere, könnten Kinder, die nicht beten wollten, sich währenddessen problemlos woanders aufhalten.

Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau begrüßte die Entscheidung. Die Kinder könnten mit einem offen gehaltenen Tischgebet, an dem auch Muslime selbstverständlich teilnehmen, die Dankbarkeit für das tägliche Brot lernen, erklärte Pressesprecher Stephan Krebs in Darmstadt. (07030/2.7.03)