EKD-Strukturreform rückt näher - Auch Lutheraner für Konvent-Modell

Berlin (epd). In der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) rückt eine Reform ihrer bislang komplizierten Strukturen näher. Der Vorsitzende des von den 24 Mitgliedskirchen gebildeten Ad-hoc-Ausschusses zur Reform, Klaus Engelhardt, präsentierte der EKD-Kirchenkonferenz am Donnerstag in Berlin einen Vorschlag, der positiv aufgenommen wurde. Danach sollen die kirchlichen Zusammenschlüsse von Lutheranern, Reformierten und Unierten als «Konvente» in die EKD eingegliedert werden. Auch soll es nur ein gemeinsames Kirchenamt statt bisher drei geben.

Als Ziel des Reformplans nannte Engelhardt die Stärkung des Protestantismus in Deutschland und den Abbau vielfältiger Parallelstrukturen, die sich durch das bisherige Nebeneinander von EKD und konfessionellen Zusammenschlüssen ergäben. Die Kirchenbünde, in denen sich einzelne Landeskirchen nach ihrem theologischen Bekenntnis zusammengefunden haben, sind die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD), die Union Evangelischer Kirchen (UEK) sowie der Reformierte Bund.

Diese Zusammenschlüsse, die künftig ihre Arbeit innerhalb der EKD tun sollen, behielten aber ihren Rechtsstatus bei, erklärte der frühere EKD-Ratsvorsitzende und badische Altlandesbischof. Es könne nicht darum gehen, dass die VELKD sich auflöse. Vielmehr müsse die VELKD wegen der Aufgabe weltweiter lutherischer Ökumene als Kirche bestehen bleiben. Der Leitende Bischof der VELKD, Hans Christian Knuth, hatte deswegen auch ein Aufgehen der VELKD in der EKD bislang abgelehnt.

«Sehr zufrieden» mit der Entwicklung zeigte sich EKD-Ratsmitglied Eckhart von Vietinghoff, der die Diskussion über Reformen Anfang vergangenen Jahres mit einem Impulspapier angekurbelt hatte. Sein damals vorgeschlagenes Modell wurde - abgesehen von der Auflösung von VELKD und UEK - weitgehend übernommen. Vietinghoff ist Präsident des Kirchenamtes der hannoverschen Landeskirche, der größten
EKD-Mitgliedskirche.

Die EKD-Kirchenkonferenz, die aus den Leitungen der Landeskirchen gebildet ist, beauftragte den Ad-hoc-Ausschuss den Angaben zufolge, bis Dezember einen Abschlussbericht vorzulegen. Konsequenz aus den
Reformplänen wäre eine Änderung der Grundordnung der EKD. Alle Landeskirchen müssten dem Vorhaben mit entsprechenden Synodenmehrheiten zustimmen.

Zum Standort des künftigen Kirchenamts sagte Engelhardt, er gehe davon aus, dass er beim jetzigen EKD-Kirchenamt in Hannover sein werde. Ein «Organigramm» zur Zusammenlegung der Kirchenämter und ihrer Aufgabenbereiche werde der Ausschuss als nächstes in Angriff nehmen. Das Kirchenamt der VELKD ist ebenfalls in Hannover, das der UEK sitzt in Berlin. (06842/27.6.2003)