Katholische Bischöfe beharren auf Gottesbezug in der EU-Verfassung

Die Kommission der katholischen Bischofskonferenzen in der EU (COMECE) hat den Entwurf für eine europäische Verfassung grundsätzlich begrüßt, zugleich aber ihre Forderung nach einem Gottesbezug in der Präambel bekräftigt. Die Bezugnahme auf das religiöse Erbe Europas sei ein bedeutender Fortschritt, heißt es in einer am Donnerstag in Brüssel verbreiteten Erklärung. In Werten und Zielen des Verfassungsentwurfs spiegele sich die katholische Soziallehre wider.

Die Bischöfe begrüßen die Aufnahme der Grundrechte-Charta in die Verfassung als wichtigen Schritt zur Stärkung der Bürgerrechte in der EU. Allerdings weise der Charta-Text weiter Lücken auf, etwa beim Klonen von Menschen, dem Schutz von Ehe und Familie sowie der Religionsfreiheit. 

Positiv werten die katholischen Bischöfe zudem den so genannten Kirchenartikel. Damit werde garantiert, dass die EU den Status der Kirchen und Religionsgemeinschaften in den Mitgliedstaaten respektiere. Unbedingt erforderlich sei jedoch ein ausdrücklicher Verweis auf den Beitrag des Christentums, fordert die Kommission im Hinblick auf die Präambel. Als «Bürgschaft für die Würde und die Freiheit des Menschen» müsse die Verfassung einen Gottesbezug enthalten.