Evangelische Obdachlosenhilfe: Kommunen verweigern Hilfeleistungen

Frankfurt a.M. (epd). Die Evangelische Obdachlosenhilfe will Wohnungslosen zu ihren Rechten verhelfen. Viele Kommunen verweigerten Obdachlosen die gesetzlichen Hilfeleistungen, beklagte Wolfgang Gern, Vorsitzender des Diakonie-Fachverbandes der Evangelischen Kirche in Deutschland am Mittwoch in Frankfurt bei der Vorstellung eines Projekts. Bundesweit beträgt nach Schätzungen des Verbandes die Zahl der Wohnungslosen und der von Wohnungsnot bedrohten oder in menschenunwürdigen Wohnungen lebenden Menschen rund 500.000. Etwa 25.000 Menschen lebten auf der Straße.

Einige Landkreise gewährten den Wohnungslosen nur für wenige Tage pro Monat Sozialhilfeleistungen, andere entzögen sich ihrer Pflicht zur Unterbringung dieser Menschen, kritisierte Gern. Sein Verband habe daher mehr als 400 Einrichtungen und Projekte angeschrieben und um Mithilfe bei der Dokumentation solcher Verstöße gebeten. Bis Jahresende sollen entsprechende Bescheide gesammelt und dokumentiert sowie rechtlich überprüft werden, erklärte Gern, der auch Vorsitzender des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau ist.

Seit fast zwei Jahren sei die bundesgesetzliche Voraussetzung geschaffen, Obdachlosen mit ihren verschiedenen Problemlagen wie Überschuldung, Trennungskrisen, psychischen Krankheiten umfassend zu helfen, sagte Gern. Dies erlaube auch neue Formen der Prävention. Angesichts der derzeitigen Diskussionen um Reformen des sozialen Systems gehe es jetzt darum, die Qualität der Hilfen zu sichern.

Erhalten bleiben müsse das Hilfespektrum der Sozialhilfe für Menschen, die zugleich eine Arbeit suchen und von Wohnungslosigkeit betroffen sind. Professionelle Hilfe sei gerade bei drohender oder eingetretener Wohnungslosigkeit unerlässlich und könne nicht durch einen Mitarbeiter im «JobCenter» des Arbeitsamtes geleistet werden.

Der Verband, der rund 40 Prozent der Wohnungslosenhilfe in Deutschland repräsentiert, fordert nach den Worten Gerns die überörtliche Trägerschaft für die Hilfen in allen Bundesländern. Dort, wo das - wie etwa in Hessen und Rheinland-Pfalz - noch nicht der Fall sei, neigten viele Kommunen dazu, Hilfeberechtigte abzuschrecken. Wenn Obdachlose weiterzögen, erspare ihnen das nämlich Kosten.