EKD: Auf EU-Förderung der Embryonenforschung verzichten

Brüssel (epd). Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat sich gegen eine EU-Förderung der umstrittenen Embryonenforschung ausgesprochen. Angesichts der unterschiedlichen ethischen Bewertung der so genannten verbrauchenden Embryonenforschung in der Europäischen Union dürfe es keine gemeinschaftliche Finanzierung solcher Projekte geben, heißt es in einem Schreiben des Brüsseler EKD-Büros an deutsche Europaabgeordnete, das am Donnerstag bekannt wurde. Darin empfiehlt die EKD eine Verlängerung des Moratoriums, falls ein völliger Verzicht auf die EU-Forschungsförderung nicht zu erreichen sei.

Überlegungen der EU-Kommission, Mittel für Forschungsvorhaben mit menschlichen Embryonen und embryonalen Stammzellen entsprechend der Rechtslage in den Mitgliedsstaaten bereitzustellen, seien höchst problematisch, so Sabine von Zanthier, Leiterin des EKD-Büros. Dies begünstige einseitig jene Länder, in denen verbrauchende Embryonenforschung erlaubt ist: «Damit verließe die EU jedoch die ihr gebotene Neutralität in ethischen Fragen.»

Zugleich warnt die EKD-Vertreterin vor einer Dynamik, bei der die Aufweichung bestehender nationaler Gesetze mit zusätzlichen Fördermitteln «belohnt» werde. In Ländern mit einer restriktiven Regelung zur Forschung an embryonalen Stammzellen wachse der Druck, begrenzende Gesetze zu lockern. Zudem seien dann Länder mit restriktiven Regelungen wie Deutschland verpflichtet, mit Gemeinschaftsmitteln Projekte mitzufinanzieren, die im eigenen Land unter Strafe gestellt sind, heißt es in dem Schreiben.

Hintergrund ist eine Konferenz in Brüssel, bei der Vertreter der Mitgliedsländer sowie von Kommission und EU-Parlament mit Fachleuten über ethische und rechtliche Aspekte der Förderung der Forschung mit Embryonen beraten. Im September 2002 hatten die Mitgliedsstaaten ein Moratorium für die Förderung neuer Projekte mit Embryonen beschlossen. Ausgenommen von diesem bis Ende 2003 geltenden Moratorium sind Zellen, die in Stammzellbanken gelagert sind. Ausgeschlossen von der Förderung mit Gemeinschaftsmitteln bleiben Forschungsvorhaben zum reproduktiven Klonen, zu Keimbahneingriffen sowie zur Erzeugung von Embryonen zu Forschungszwecken.

Einige EU-Staaten, darunter Großbritannien und Schweden, drängen auf eine Förderung der Embryonenforschung aus Brüssel. Den Befürwortern stehen Länder wie Deutschland, Irland und Österreich gegenüber, in denen die Forschung mit embryonalen Stammzellen eingeschränkt ist.