Kirchen: Aktive Sterbehilfe ethisch grundsätzlich nicht vertretbar

Hannover/Bonn (epd). Aktive Sterbehilfe ist nach Auffassung der beiden großen Kirchen ethisch grundsätzlich nicht vertretbar. Die «gezielte Tötung» eines Menschen in seiner letzten Lebensphase sei auch dann nicht zu akzeptieren, wenn sie auf seinen ausdrücklichen Wunsch hin erfolgt, erklärten die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die katholische Deutsche Bischofskonferenz am Montag gemeinsam in Hannover und Bonn. Anlass war die Vorstellung einer Sammlung kirchlicher Texte zur Sterbehilfe.

Nach der gesetzlichen Freigabe der aktiven Sterbehilfe in den Niederlanden und Belgien habe die Diskussion in Deutschland an Brisanz gewonnen, unterstreichen der EKD-Ratsvorsitzende Manfred Kock und der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann: «Wir wollen Mut machen, sich für eine menschenwürdige Begleitung Kranker und Sterbender einzusetzen und sich den Tendenzen zu aktiver Sterbehilfe entgegenzustellen.»

«Wir plädieren durchaus für selbstbestimmte Vorsorge der Patienten», so Kock und Lehmann. Diese Selbstbestimmung habe allerdings ihre Grenzen. «Oft wird ein Tötungswunsch schwerstkranker und sterbender Menschen aus der Verzweiflung geboren.»

Bei der Pflege von Schwerstkranken müsse die Linderung von Schmerzen, Einsamkeit und Verzweiflung im Vordergrund stehen. Darin seien sich die Kirchen mit der Ärzteschaft in Deutschland einig. Die Tötung jedoch sei eine «Bankrotterklärung an die Menschlichkeit». Die Alternative zur Euthanasie bedeute: «So viel medizinische, schmerztherapeutische, menschliche und seelsorgerliche Zuwendung wie möglich.»

Die am Montag veröffentlichte 40-seitige Textsammlung kirchlicher Erklärungen «Sterbebegleitung statt aktiver Sterbehilfe» fasst die Argumentation der Kirchen in der Sterbehilfe-Debatte zusammen. Sie wird von beiden Kirchen in der Reihe «Gemeinsame Texte» als Nummer 17 vorgelegt.