Parteien und Kirchen sehen Spielräume bei Zuwanderungsgesetz

Berlin (epd). Im Streit um das Zuwanderungsgesetz sehen Fachpolitiker und Kirchenvertreter Verhandlungsspielraum. SPD und Grüne müssten in der veränderten Lage nach der Bundestagswahl gemeinsam vorgehen, erklärte der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, am Freitagabend in Berlin.

Einigungschancen mit der Union sehen Wiefelspütz und die Migrationsbeauftragte der Bundesregierung, Marielusie Beck (Grüne) bei den Regelungen zur Integration. Hier sei mehr möglich, als das rot-grüne Zuwanderungsgesetz vorsehe. Beim Flüchtlingsschutz dürfe es keine Verschlechterungen gegenüber geltendem Recht geben, erklärte Wiefelspütz auf einer Tagung der Evangelischen Akademie in Berlin und der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche.

Die Migrationsbeauftragte der Bundesregierung, Marieluise Beck (Grüne), sagte, sie sehe «im humanitären Bereich kaum noch Spielraum, das Gesetz zu verändern».

Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Wolfgang Bosbach (CDU), verwies auf 137 Änderungsanträge, welche die unionsgeführten Länder am Freitag in den Bundesrat eingebracht hatten. Die Union wolle etwa eine enger gefasste Härtefallregelung und lehne eine Lockerung des Arbeitsverbots für Asylbewerber ab, wie sie kirchliche Gruppen fordern.

Der Leiter des Katholischen Büros in Berlin, Karl Jüsten, erklärte, er sehe Verhandlungsspielraum zwischen Regierung und Opposition: «Die Fachpolitiker können sich einigen.» Kompromiss-Möglichkeiten sehe er besonders bei den Integrationsregelungen. Zu «Knackpunkten» würden aber die humanitären Probleme. Die Kirchen würden auf ihren Forderungen bestehen.

Der Präsident des Bundesamtes für Migration in Nürnberg, Albert Schmid, hob die Erfahrungen der Verwaltung hervor. Untersuchungen seines Hauses zeigten, dass mit wenigen hundert zusätzlichen Asylanträgen pro Jahr zu rechnen sei, wenn nichtstaatliche Verfolgung und Verfolgung von Frauen auf Grund ihres Geschlechts Asylgründe würden, wie es das rot-grüne Gesetz vorsehe. Auch die Anerkennung von Härtefällen bewege sich jährlich bundesweit «lediglich im Hunderterbereich», so Schmid.