Klonverbot: Gegenwind für die Bundesregierung

Im Bundestag wird die Forderung nach einem umfassenden Klonverbot laut

Von Jutta Wagemann (epd)

Berlin (epd). Obwohl der wissenschaftliche Beweis noch aussteht und die Zweifel groß sind, hat die Nachricht der Geburt von zwei geklonten Babys auch die Politik aufgeschreckt. Einigkeit herrscht bei allen im Bundestag vertretenen Parteien und der Bundesregierung, dass solche Experimente mit menschlichen Embryos weltweit verboten werden müssen. Deutschland versucht gemeinsam mit Frankreich, bei den UN ein Verbot dieses so genannten reproduktiven Klonens zu erreichen. Auch der Nationale Ethikrat lehnt die Erzeugung eines Embryos durch Zellkernübertragung in eine entkernte Eizelle ab, wenn sie allein der Fortpflanzung dient.

Viel schwieriger wird die Entscheidungsfindung jedoch beim therapeutischen Klonen. Derzeit sieht es danach aus, dass sich die Bundesregierung mit ihrer Haltung isoliert. Weder bei den UN noch in den derzeit laufenden Verhandlungen mit Frankreich setzt sich Deutschland dafür ein, auch das Klonen zu Forschungszwecken zu verbieten. Angesichts der zahlreichen Formen des therapeutischen Klonens sei eine abschließende rechtliche und ethische Bewertung noch nicht möglich, erläutert ein Ministeriumssprecher. Daher sei es schwierig, jetzt schon das therapeutische Klonen generell zu verbieten.

Außerdem sei die Durchsetzung dieser Maximalforderung bei den UN aussichtslos, ist die Haltung des Bundesforschungsministeriums. Denn China lehne etwa jegliches Klonverbot ab.

In den Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen werden derzeit hingegen Papiere vorbereitet, in denen ein generelles Klonverbot gefordert wird. Die Unionsfraktion will Mitte Januar, in der ersten Sitzungswoche des Bundestags im neuen Jahr, einen entsprechenden Antrag verabschieden. Der Bundestag müsse sich dem Problem stellen, sagt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Maria Böhmer (CDU). Sie sieht beim therapeutischen Klonen ein «doppeltes ethisches Dilemma». Zum einen würden Embryos getötet, um Zellen zu gewinnen. Zum anderen könnten Frauen als Spenderinnen von Eizellen missbraucht werden.

Auch die Grünen wollen angesichts der Schreckensmeldungen von der Geburt des Klonbabys ein deutliches Signal setzen. Die Arbeitsgruppe Bioethik hat unter Federführung der Abgeordneten Reinhard Loske und Christa Nickels eine Beschlussvorlage erarbeitet, in der es heißt: «Wir sehen akuten Handlungsbedarf: Noch vor Herbst 2003 muss eine Initiative für ein umfassendes Klonverbot ergriffen werden.» Ausdrücklich werden sowohl das reproduktive als auch das therapeutische Klonen genannt.

Eine fraktionsübergreifende Initiative für ein weltweites Klonverbot wie sie auch beim Stammzellimport-Gesetz gelang, ist also nicht ausgeschlossen. Die nächste bioethische Debatte im Bundestag scheint nicht mehr in weiter Ferne zu liegen.