Synodalpräsidentin: Hoffnung auf Zuwanderungsgesetz

Synodalpräsidentin zu bevorstehender Entscheidung im BVG

Karlsruhe/Mannheim (mwi). „Mit dem Zuwanderungsgesetz verbinden wir zahlreiche Hoffnungen“, schreibt Margit Fleckenstein, Präsidentin der Landessynode der Evangelischen Landeskirche in Baden, in einem Brief an alle badischen Kirchengemeinden. Sie bittet darin eindringlich, Zuflucht suchenden Menschen begleitend und beratend zur Seite zu stehen, um ihnen den notwendigen Schutz zu gewähren.

Noch vor der am 18. Dezember erwarteten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über das Zuwanderungsgesetz richtete Margit Fleckenstein, Präsidentin der Landessynode, noch einmal einen eindringlichen Appell an die Kirchengemeinden ihrer Landeskirche: Es sei „Aufgabe der Kirche Jesu Christi, Verfolgten und Bedrängten beizustehen ohne Ansehen der Nationalität, Rasse, Religion.“ Unabhängig von staatlichen Entscheidungen müsse die Kirche für die Unantastbarkeit jedes Einzelnen eintreten. Sie bittet in ihrem Schreiben vor allem die Verantwortung Tragenden in den Gemeinden, diese Aufgabe verstärkt wahrzunehmen.
An das Zuwanderungsgesetz knüpft die Mannheimer Rechtsanwältin Fleckenstein zahlreiche Hoffnungen: So erlaube u.a. auch bei abgelehnten Asylbewerbungsverfahren eine Härtefallklausel, den Asylsuchenden dennoch Aufenthaltsrecht zu gewähren. „Wir wünschen uns, dass mit den Instrumenten des neuen Gesetzes vor Ort konstruktive und menschenwürdige Lösungen für Flüchtlingsfamilien gefunden werden können.“

Zu Recht seien mit dem neuen Zuwanderungsgesetz auch eine Reihe von Befürchtungen verbunden. Bei dem teilweise abgesenkten Kindernachzugsalter, der vor zwei Jahren bereits von der Landessynode aufgezeigten Schutzlücke im Bereich des Abschiebeschutzes und dem Arbeitsverbot für „Geduldete“ seien trotz intensiver Gespräche die Bitten der Landeskirche nicht berücksichtigt worden. Sorge bereiteten auch die geplanten Ausreisezentren. „Durch das Gesetz werden neue Problemlagen entstehen, in denen verfolgte und bedrängte Menschen die Begleitung von Kirchengemeinden benötigen“, schreibt Fleckenstein.
Vor allem aber stelle das neue Gesetz die Kirche und ihre Diakonie vor besondere Herausforderungen: Mit den ihnen möglichen Angeboten von Beratung und Begleitung, Bildung, Arbeit und Wohnen müssten die Kirchengemeinden zu Integration und Förderung der Akzeptanz beitragen. Die von der Landeskirche angestoßenen Bemühungen müssten vor Ort unterstützt und gestaltet werden. Damit trage Jeder zum gesellschaftlichen Frieden bei.