EKD-Synode beschließt einheitliche Regelung für Militärseelsorge

Timmendorfer Strand (epd). Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat eine einheitlichen Regelung der Militärseelsorge in Ost- und Westdeutschland beschlossen. Mit großer Mehrheit stimmte das Kirchenparlament am Donnerstag in Timmendorfer Strand einer Änderung der EKD-Grundordnung und des entsprechenden Kirchengesetzes zu. Die Neuregelung sieht unter anderem vor, dass Pfarrer, die als Seelsorger in der Bundeswehr tätig sind, nicht in jedem Fall Bundesbeamte werden müssen. Außerdem sollen künftig mehr Pfarrer nebenamtlich in der Seelsorge an Soldaten tätig sein.

Eine entsprechende Vereinbarung hatten die EKD und das Bundesverteidigungsministerium bereits im Juni getroffen. Mit der Neuregelung wird die Voraussetzung dafür geschaffen, dass der Militärseelsorgevertrag von 1957 mit Beginn des Jahres 2004 auch in den neuen Bundesländern in Kraft treten kann. Bisher gilt dort eine Übergangsregelung, weil die ostdeutschen Landeskirchen nach der Vereinigung Deutschlands die Übernahme des Militärseelsorgevertrages abgelehnt hatten.

Der Neuregelung müssen die ostdeutschen Landeskirchen noch zustimmen. Für Ostdeutschland war eine Sonderregelung vereinbart worden, nach der Militärpfarrer dort als Kirchenbeamte arbeiten können. Diese Übergangsregelung läuft Ende 2003 aus. Die derzeit rund 125 evangelischen Militärpfarrer sind in der Regel staatliche Beamte auf Zeit.