EKD plant einheitliche Regelung für Militärseelsorge

Timmendorfer Strand (epd). Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) will die Militärseelsorge in Ost- und Westdeutschland einheitlich regeln. Die Weichen dafür sollen mit einer Änderung der EKD-Grundordnung und des entsprechenden Kirchengesetzes gestellt werden, die EKD-Ratsmitglied Eckhart von Vietinghoff am Dienstag während der EKD-Synode im Ostseebad Timmendorfer Strand einbrachte.

Die Neuregelung sieht unter anderem vor, dass Pfarrer, die als Seelsorger in der Bundeswehr tätig sind, nicht in jedem Fall Bundesbeamte werden müssen, sondern auch als Angestellte arbeiten können. Außerdem sollen künftig mehr Pfarrer nebenamtlich in der Seelsorge an Soldaten tätig sein. Eine entsprechende Vereinbarung hatten die EKD und das Bundesverteidigungsministerium bereits im Juni getroffen. Die derzeit rund 125 evangelischen Militärpfarrer sind in der Regel staatliche Beamte auf Zeit.

Mit der Neuregelung soll die Voraussetzung dafür geschaffen werden, dass der Militärseelsorgevertrag von 1957 mit Beginn des Jahres 2004 auch in den neuen Bundesländern in Kraft treten kann. Bisher gilt dort eine Übergangsregelung, weil die ostdeutschen Landeskirchen nach der Wiedervereinigung die Übernahme des Militärseelsorgevertrages abgelehnt hatten.

Auf Widerstand stieß vor allem, dass Militärpfarrer wie im Westen als Bundesbeamte tätig sind. Daher wurde eine Sonderregelung vereinbart, nach der Militärpfarrer in Ostdeutschland als Kirchenbeamte arbeiten können. Diese Übergangsregelung läuft Ende 2003 aus.

Der Neuregelung, die während der bis Freitag tagenden Synode verabschiedet werden soll, müssen die ostdeutschen Landeskirchen noch zustimmen, damit sie am 1. Januar 2004 in Kraft treten kann. Der Magdeburger Bischof Axel Noack äußerte prinzipielle Zustimmung zu der Neuregelung, wenngleich er «keinen Grund zum Jubel» sehe. Für die ostdeutschen Kirchen sei es ein «Wermutstropfen», dass sie «gebeten, genötigt, gezwungen» würden, dem Militärseelsorgevertrag zuzustimmen.