Kirchensprecherin: Film nach dem Fall Geyer bildet nicht die Wirklichkeit ab

Braunschweig (epd). Der von Arte ausgestrahlte Spielfilm nach dem Fall des ehemaligen Pastors Klaus Geyer, der wegen Totschlags an seiner Frau zu acht Jahren Haft verurteilt worden war, bildet nach Angaben der hannoverschen Landeskirche nicht die Wirklichkeit ab. Kirchensprecherin Gabriele Arndt-Sandrock hob am Samstag auf Anfrage des epd den Spielfilmcharakter des Fernsehfilms «Tod im Haus des Herrn» hervor.

Der Film, der für das ZDF gedreht wurde, war am Freitagabend in einer Erstausstrahlung auf Arte zu sehen. Die Autoren übernahmen zahlreiche Details aus dem spektakulären Indizienprozess gegen den heute 62-jährigen Klaus Geyer. Der ehemalige Pastor und Vorsitzende der Aktion Sühnezeichen/Friedensdienste verbüßt derzeit in der Justizvollzugsanstalt Lingen eine achtjährige Haftstrafe, zu der er 1997 verurteilt worden war.

Kirchensprecherin Arndt-Sandrock sagte, das Landgericht Braunschweig habe sehr sorgfältig gearbeitet. Sie reagierte mit dieser Äußerung auf die filmische Darstellung, die mit Zweifeln an der Schuld des Pastors endete.

In dem Film besucht im Rahmen des kirchlichen Disziplinarverfahrens eine junge Pastorin den Angeklagten mehrfach im Gefängnis. Arndt-Sandrock stellte klar, dass in der evangelischen Kirche solche Disziplinarverfahren nach rechtsstaatlichen Grundsätzen von Juristen geführt würden.

Im Gegensatz zu dem Pastor im Film sei Geyer von seiner Kirche im Gefängnis sehr wohl seelsorgerlich begleitet und auch vom Bischof besucht worden, merkte Arndt-Sandrock an.

Der Richter am Landgericht, Holger Kuhlmann, äußerte sich zurückhaltend und meinte lediglich, der Film sei aus künstlerischer Sicht interessant. Zur Darstellung des Prozesses, die sich überwiegend mit den außerehelichen Beziehungen des Pastors befasste, wollte sich der Richter nicht äußern. Kuhlmann gehörte der Kammer an, die den Prozess gegen Geyer geführt hatte.