Streit zwischen Orthodoxen und Weltkirchenrat zunächst beigelegt

Genf (epd). Der Weltkirchenrat hat erste Schritte zu einer weit reichenden Umstrukturierung eingeleitet, um den Streit mit den Orthodoxen beizulegen. Die Delegierten des in Genf tagenden Zentralausschusses des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK) einigten sich am Montagabend unter anderem auf die Erprobung eines Konsensverfahrens. Dieses soll Abstimmungen nach dem Mehrheitsprinzip weitgehend ersetzen. Bis zum Schluss der Abstimmung hatten protestantische Delegierte vor zu großen Zugeständnissen an die Ostkirchen gewarnt.

Außerdem soll es in Zukunft zwei Formen der Mitgliedschaft geben. Auch die Form der Gottesdienste im Weltkirchenrat, dem 342 Kirchen angehören, wird aus Rücksicht auf die orthodoxen Mitgliedskirchen verändert. Die jetzt gemachten Änderungen basieren auf den Empfehlungen der vor drei Jahren eingerichteten Sonderkommission zur orthodoxen Mitarbeit im ÖRK. Die Regelungen können erst nach der nächsten ÖRK-Vollversammlung 2006 im brasilianischen Porto Alegre vollständig umgesetzt werden.

Die orthodoxen Kirchen fühlen sich im Weltkirchenrat von den protestantischen, anglikanischen und altkatholischen Kirchen bei Entscheidungen seit langem übergangen. Zudem sind sie skeptisch gegenüber der liberalen westlichen Theologie mit alternativen Gottesdienstformen und der Praxis der Frauenordination. Allerdings teilen auch weitere nicht-orthodoxe Mitgliedskirchen die Kritik der Ostkirchen am ÖRK.

Neben Vollmitgliedern mit Stimmrecht soll es im Weltkirchenrat mittelfristig auch «assoziierte Mitglieder» geben. Diese können Vertreter in ÖRK-Gremien entsenden. Diese Neuerung kann dem Auslandsbischofs der Evangelischen Kirche in Deutschland, Rolf Koppe, zufolge die Zusammenarbeit mit der weltweit zunehmenden Zahl von charismatisch geprägten Pfingstkirchen, aber auch mit der römisch-katholischen Kirche und einer Reihe orthodoxer Kirchen erleichtern.

Der Gottesdienst auf Versammlungen des Weltkirchenrates soll künftig klar als «konfessionell» oder «interkonfessionell» gekennzeichnet werden. Bei Abendmahlsgottesdiensten sollen dadurch Irritationen vermieden werden. Der Begriff «Ökumenischer Gottesdienst» wird den Angaben nach nicht mehr benutzt. Kritiker hatten das als Rückschritt der ökumenischen Bewegung bezeichnet. Befürworter der Regelung verweisen darauf, dass damit den verschiedenen Konfessionen innerhalb des ÖRK das gemeinsame Gebet ermöglicht werden kann. (07978/3.9.02)