EKD: Kirchensteuer-Plus aus Steuerreform-Aufschub für Flutschäden nutzen

Bischöfin Käßmann: Flutgewinnler wollen wir nicht sein

Hannover (epd). Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) will Kirchensteuer-Mehreinnahmen aus einer Verschiebung der Steuerreform zur Beseitigung von Hochwasserschäden einsetzen. Ein  entsprechender Vorschlag werde den Landeskirchen unterbreitet, kündigte am Freitag EKD-Finanzreferent Helmut Herborg an. Die hannoversche Landesbischöfin Margot Käßmann sagte dem epd: «Flutgewinnler wollen wir nicht sein.»

EKD-Finanzchef Herborg verwies darauf, dass auch zahlreiche Kirchen und kirchliche Einrichtungen überschwemmt wurden. Die Schäden seien noch nicht zu beziffern. Zudem sei noch unklar, welche Hilfe die betroffenen Kirchen aus staatlichen Programmen erwarten könnten.

Die hannoversche Kirche, die mitgliederstärkste Landeskirche der EKD, will 80 bis 90 Prozent des zu  erwartenden Geldes aus einer Verschiebung der zweiten Stufe der Steuerreform ihrer Partnerkirche in Sachsen für den Wiederaufbau zur Verfügung stellen. Der Rest gehe an einen Katastrophenfonds für Kirchen in Asien, Afrika und Lateinamerika, wo es immer wieder Hochwasserkatastrophen gebe, sagte Käßmann.

Die Landesbischöfin erklärte, die hannoversche Kirche könne das Geld selbst gut gebrauchen angesichts ihrer Haushaltslage und laufender Personaleinsparungen. «Aber es wäre moralisch nicht erklärbar, wenn wir das Geld aus unerwarteten Steuergewinnen, die letzten Endes unsere Kirchenmitglieder für die Flutopfer geben, für uns selbst verwenden würden.»

Käßmann hob die Spendenbereitschaft für die Hochwasser-Geschädigten hervor. Bei einer Kollekte für Sachsen hätten sogar solche niedersächsischen Gemeinden gesammelt, die selbst an der Elbe liegen und vom Hochwasser bedroht seien, so in den Kirchenkreisen Bleckede mit dem Amt Neuhaus, in Dannenberg und Lüchow. «Das ist ein Zeichen der Solidarität und lebendigen Gemeinschaft, das ich großartig finde.»

Die EKD will in zwei Wochen in ihren Finanzgremien und bei der Kirchenkonferenz mit den Spitzen aller  Landeskirchen über das weitere Vorgehen beraten. Die Hoheit über evangelische Kirchensteuern liegt nicht bei der EKD, sondern bei ihren Mitgliedskirchen, teils sogar direkt bei den Gemeinden. Die von der  Bundesregierung vorgesehene spätere Senkung der Einkommensteuer wirkt sich unmittelbar auf die Kirchensteuer aus. Die EKD hatte daher mit der zweiten Stufe der Steuerreform für die Kirchensteuer große Ausfälle im Jahr 2003 befürchtet, die sich nun verringern könnten. (07579/23.8.02)