Neue EKD-Studie zur Medizin- und Bioethik vorgelegt
Hannover (epd). In der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) gibt es unterschiedliche Grundpositionen darüber, wann das Menschsein beginnt. Dies geht aus einer am Dienstag in Hannover vorgelegten Studie der EKD-Kammer für öffentliche Verantwortung hervor. Allerdings führe Uneinigkeit über den moralischen Status früher menschlicher Embryonen nicht automatisch zu weit voneinander abweichenden Auffassungen über die Notwendigkeit des Embryonenschutzes, betont der EKD-Ratsvorsitzende Manfred Kock in einem Vorwort.
Ein Teil der Kammer-Mitglieder sieht den Embryo bereits von der Befruchtung der Eizelle an als einen sich entwickelnden Menschen, der durch das Grundgesetz (Artikel 1 und 2) geschützt ist, heißt es. Andere sprächen vom vorgeburtlichen Menschsein nur dann, wenn die äußeren Umstände für eine Entwicklung gegeben seien. Darunter sei insbesondere die Einnistung der befruchteten Eizelle in die Gebärmutter zu verstehen.
Aus den unterschiedlichen Grundpositionen resultierten die Dissense hinsichtlich der Freigabe von so genannten "überzähligen" Embryonen für die Forschung, der Nutzung embryonaler Stammzellen, der Gewinnung von embryonalen Stammzellen durch therapeutisches Klonen sowie der ethischen Vertretbarkeit der in Deutschland nicht zugelassenen Präimplantationsdiagnostik.
Einigkeit bestehe darin, dass Embryonen nicht zu Forschungszwecken erzeugt werden dürften, heißt es in der Studie. Embryonen seien keine "beliebige Ware", es gebe einen Zusammenhang von Menschenwürde und Embryonenschutz. Auch lehnt die Kammer übereinstimmend das reproduktive Klonen ab, das auf die Entstehung eines Menschen abzielt. Konsens bestehe ferner darin, die im geltenden deutschen Recht enthaltene zahlenmäßige Begrenzung der bei In -vitro-Fertilisation hergestellten Embryonen beizubehalten.
Mitglieder der Kammer sind unter anderen die SPD-Bundestagsabgeordnete Margot von Renesse, der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Ernst Benda, der Theologe Richard Schröder sowie die Sozialethiker Johannes Fischer und Klaus Tanner. Vorsitzender der Kammer ist der Heidelberger Sozialethiker Wilfried Härle.
Ethische Urteilsbildung könne nur "in jener persönlichen Verantwortung vor Gott" vollzogen werden, "in welche Christen ihr gesamtes Leben und Handeln gestellt sehen", erläutert Kock weiter. In der evangelischen Kirche würden kontroverse Standpunkte "klar ausgesprochen". Allerdings sollten sich die Protestanten nicht im Dissens einrichten und auch bereit sein zur Korrektur bisheriger Auffassungen. Der EKD-Text "Im Geist der Liebe mit dem Leben umgehen" soll als Argumentationshilfe für aktuelle medizin- und bioethische Fragen dienen.