Neue EKD-Studie zur Medizin- und Bioethik vorgelegt

Hannover (epd). In der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) gibt es unterschiedliche Grundpositionen darüber, wann das  Menschsein beginnt. Dies geht aus einer am Dienstag in Hannover  vorgelegten Studie der EKD-Kammer für öffentliche Verantwortung hervor. Allerdings führe Uneinigkeit über den moralischen Status  früher menschlicher Embryonen nicht automatisch zu weit  voneinander abweichenden Auffassungen über die Notwendigkeit des Embryonenschutzes, betont der EKD-Ratsvorsitzende Manfred  Kock in einem Vorwort.

Ein Teil der Kammer-Mitglieder sieht den Embryo bereits von der  Befruchtung der Eizelle an als einen sich entwickelnden Menschen, der durch das Grundgesetz (Artikel 1 und 2) geschützt ist, heißt es. Andere sprächen vom vorgeburtlichen Menschsein nur dann, wenn die äußeren Umstände für eine Entwicklung gegeben seien. Darunter sei insbesondere die Einnistung der befruchteten Eizelle in  die Gebärmutter zu verstehen.

Aus den unterschiedlichen Grundpositionen resultierten die Dissense hinsichtlich der Freigabe von so genannten "überzähligen" Embryonen für die Forschung, der Nutzung embryonaler Stammzellen, der Gewinnung von embryonalen  Stammzellen durch therapeutisches Klonen sowie der ethischen Vertretbarkeit der in Deutschland nicht zugelassenen Präimplantationsdiagnostik.

Einigkeit bestehe darin, dass Embryonen nicht zu Forschungszwecken erzeugt werden dürften, heißt es in der Studie. Embryonen seien keine "beliebige Ware", es gebe einen Zusammenhang von Menschenwürde und Embryonenschutz. Auch lehnt die Kammer übereinstimmend das reproduktive Klonen ab, das auf die Entstehung eines Menschen abzielt. Konsens bestehe ferner darin, die im geltenden deutschen Recht enthaltene zahlenmäßige Begrenzung der bei In -vitro-Fertilisation hergestellten Embryonen beizubehalten.

Mitglieder der Kammer sind unter anderen die SPD-Bundestagsabgeordnete Margot von Renesse, der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Ernst Benda, der Theologe Richard Schröder sowie die Sozialethiker Johannes  Fischer und Klaus Tanner. Vorsitzender der Kammer ist der Heidelberger Sozialethiker Wilfried Härle.

Ethische Urteilsbildung könne nur "in jener persönlichen  Verantwortung vor Gott" vollzogen werden, "in welche Christen ihr gesamtes Leben und Handeln gestellt sehen", erläutert Kock weiter. In der evangelischen Kirche würden kontroverse Standpunkte "klar  ausgesprochen". Allerdings sollten sich die Protestanten nicht im Dissens einrichten und auch bereit sein zur Korrektur bisheriger  Auffassungen. Der EKD-Text "Im Geist der Liebe mit dem Leben umgehen" soll als Argumentationshilfe für aktuelle medizin- und bioethische Fragen dienen.