Bundesregierung will Patientencharta vorlegen

Berlin (epd). Die Bundesregierung will eine Patientencharta erarbeiten, die auf sämtliche Rechte von Patienten aufmerksam macht. Anfang nächsten Jahres solle die Charta vorliegen, kündigte Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) am Mittwoch in Berlin an. An der Erarbeitung des Katalogs sind neben Medizinern, Juristen und Krankenkassen auch Vertreter von Selbsthilfegruppen beteiligt.

Die Position der Patienten verbessere sich auch durch das neue Schadensersatzrecht, das an diesem Donnerstag in Kraft tritt, erläuterte Däubler-Gmelin. Es erleichtere in der Arzneimittelhaftung die Beweiserbringung für den Geschädigten. Außerdem haben Patienten nach dem geänderten Gesetz künftig einen Anspruch auf Auskünfte von Pharmaunternehmen und Behörden.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) erklärte, die Bundesregierung habe die Patienten in den Mittelpunkt des Gesundheitswesens gerückt. So würden Modellprojekte für die Verbraucher- und Patientenberatung gefördert. Die Krankenkassen seien verpflichtet worden, Selbsthilfegruppen mit 35 Millionen Euro jährlich zu unterstützen.

Auch die Hospizarbeit werde durch das so genannte Pflegeleistungsergänzungsgesetz gestärkt. Sterbebegleitung müsse so gestaltet werden, dass den Betroffenen ihre Würde zugestanden werde, sagte Schmidt. Palliativmedizin, also die Behandlung unheilbarer Kranker, und Schmerztherapie seien daher verpflichtender Bestandteil des Medizinstudiums geworden.