Ethik-Komitee: Verweigerung von Bluttransfusion respektieren

Brüssel (epd). Ein Arzt darf sich über die Ablehnung einer Bluttransfusion durch Anhänger der Zeugen Jehovas nicht einfach hinwegsetzen. Bei erwachsenen Angehörigen der religiösen Gemeinschaft müsse die Verweigerung selbst dann respektiert werden, wenn dies zum Tod führe, stellt das belgische Bioethik-Komitee in einem Bericht fest, der am Freitag in Brüssel bekannt wurde. Das Expertengremium empfiehlt weiter, dass bei minderjährigen Mitgliedern der Zeugen Jehovas der Arzt dem Ersuchen der Eltern, auf eine lebensnotwendige Bluttransfusion zu verzichten, nicht in jedem Fall folgen muss. Unter Hinweis auf Bibelstellen lehnen die Zeugen Jehovas Bluttransfusionen ab, selbst wenn sie lebensrettend und medizinisch dringend geboten sind. Das Leitungsgremium der umstrittenen Gemeinschaft beschloss 1945, dass Transfusionen von Blut gegen Gottes Gesetz seien. Mitglieder führen ein Standarddokument mit sich, aus dem hervorgeht, dass sie ohne Blutprodukte behandelt werden wollen. In seinem Bericht stellt das Bioethik-Komitee fest, die Ablehnung der Bluttransfusion durch erwachsene Zeugen-Jehovas-Anhänger sei unter bestimmten Voraussetzungen zu respektieren. So muss der Patient an der Ablehnung festhalten, nachdem er über deren medizinische Folgen aufgeklärt wurde. Zudem muss er eine Erklärung unterschreiben, in der die Verweigerung der Bluttransfusion festgehalten ist. Wenn der Zustand des Patienten es erlaubt, so die Ethik-Experten, soll es dem Arzt möglich sein, die Behandlung abzulehnen. Im Fall einwilligungsunfähiger Patienten reicht es nach Ansicht des Bioethik-Komitees nicht aus, dass die Angehörigen eine Bluttransfusion ablehnen. Uneins sind die Experten jedoch darüber, ob eine schriftliche Willenserklärung des Betroffenen den Arzt verpflichtet, auf die Bluttransfusion zu verzichten. Bei minderjährigen Patienten, die ihren Willen nicht äußern können, kommt das Gremium zu dem Ergebnis, dass der Arzt dem Elternwunsch nicht folgen muss. In diesem Fall soll ein zweiter Arzt hinzugezogen beziehungsweise Staatsanwaltschaft oder ein Jugendrichter eingeschaltet werden. Bei einwilligungsfähigen minderjährigen Patienten sei davon auszugehen, dass die Ablehnung der Bluttransfusion unter Druck der persönlichen Umgebung erfolgt sei, so der Bericht.