Homo-Segnung in Kirchen nach Karlsruher Urteil weiter umstritten

Frankfurt a.M. (epd). Die Kirchen in Deutschland stehen einer Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften auch nach dem Karlsruher Urteil zur «Homo-Ehe» weiterhin skeptisch bis ablehnend gegenüber. Zwar bieten immer mehr evangelische Gemeinden homosexuellen Paaren die Möglichkeit, sich auch in einer Kirche segnen zu lassen. Eine Trauung im traditionellen Sinne bleibt ihnen jedoch offiziell verwehrt, ergab eine epd-Umfrage. In der römisch-katholischen Kirche ist in absehbarer Zeit nicht mit einer Segnung schwuler oder lesbischer Partner zu rechnen.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mittwoch verletzt die so genannte «Homo-Ehe» nicht den besonderen Schutz von Ehe und Familie. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) betont dagegen, dass der Abstand zwischen einer solchen Partnerschaft und einer Ehe gewahrt werden müsse. Die Segnung homosexueller Partner in einigen Kirchen sei daher immer eine «Gratwanderung», sagte EKD-Sprecher Thomas Krüger dem epd.

Die katholische Kirche nehme die Lebenssituation homosexueller Menschen sehr ernst und versuche dem in der Seelsorge Rechnung zu tragen, betonte Martina Höhns von der Deutschen Bischofskonferenz in Bonn. Eine formale Segnung sei jedoch nicht erlaubt. Die ökumenische Organisation «Homosexuelle und Kirche» weiß allerdings von Priestern in Deutschland und im Ausland, die der Bitte von schwulen und lesbischen Paaren nach einer Partnerschaftssegnung nachkommen.

In Baden-Württemberg erhalten homosexuelle Paare auch künftig keinen kirchlichen Segen, bestätigte die badische evangelische Landeskirche in Karlsruhe. Dies sei keine Alternative zur Ehe. Auch der württembergische Landesbischof Gerhard Maier (Stuttgart) spricht sich dagegen aus. In Berlin-Brandenburg will sich die Synode im Herbst mit dem Thema beschäftigen.

Auch in der hannoverschen Landeskirche, mit mehr als drei Millionen Mitgliedern die größte in Deutschland, sind Segensrituale für Homosexuelle tabu. «Die Kirchen sind nicht die Erfüllungsgehilfen einer staatlichen Rechtsordnung», sagte der Präsident des hannoverschen Landeskirchenamtes, Eckhart von Vietinghoff, dem epd.

Doch gibt es in einigen der 24 evangelischen Landeskirchen andere Regelungen. Bereits seit fünf Jahren ist die Segnung homosexueller Paare in der nordelbischen Kirche in Schleswig-Holstein und Hamburg sogar vor dem Altar möglich. Mehr als 50 Segensgottesdienste wurden dort bereits gezählt. In Mecklenburg gilt, wie in den andern Kirchen auch, die Segnung Einzelpersonen, aber nicht der Partnerschaft.

In der bayerischen Kirche ist eine private Segnung außerhalb des Gottesdienstes erlaubt. Gleichgeschlechtliche Paare unter den rund drei Millionen rheinischen Protestanten können eine so genannte «gottesdienstliche Begleitung» in Anspruch nehmen. In Thüringen dagegen gibt es nach Ansicht von Bischof Christoph Kähler zurzeit keinen Konsens für die Segnung von Schwulen und Lesben.

In der hessen-nassauischen Kirche sorgt die geplante Segnung von schwulen und lesbischen Paaren zurzeit für einen Streit. Für die Segnung in einem Gottesdienst nach der Registrierung beim Standesamt tritt dort das aus Kirchenpräsident und Pröpsten bestehende Leitende Geistliche Amt ein. Allerdings dürfe der Ritus nicht mit einer kirchlichen Trauung verwechselt werden. Die Synode soll auf einer Sondertagung am 14. September in Worms einen Beschluss fassen. Eine ähnliche Debatte findet in der pfälzischen Kirche statt.

Die geplante neue Lebensordnung für die elf Millionen Mitglieder in der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) klammert im aktuellen Entwurf die Segnung von Homosexuellen aus. Die theologisch konservative Evangelische Allianz lehnt die Praxis der Segnung homosexueller Paare seit langem ab. Dies sei unvereinbar mit dem Wort Gottes. Der weltweite Zusammenschluss von Christen in 117 Ländern repräsentiert in Deutschland nach eigenen Angaben rund 1,3 Millionen Mitglieder von Landes- und Freikirchen.