EKD: Urteil zur «Homo-Ehe» missachtet Abstand zur Ehe

Hannover (epd). Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur «Homo-Ehe» kritisiert. In dem Urteil werde der rechtliche Abstand von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften zur Ehe nicht genug gewahrt, erklärte EKD-Sprecher Thomas Krüger am Mittwoch in Hannover dem epd. Dieser Urteilsspruch dürfe nicht dazu führen, dass «ehebezogene Normen» nun nahezu vollständig auf homosexuelle Partnerschaften übertragen werden.

Die EKD finde sich wieder in den Minderheitsvoten des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, und der Verfassungsrichterin Evelyn Haas. Papier hatte gerügt, dass das Urteil keinerlei Grenzen für eine «substanzielle Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften mit der Ehe» setze. Dies widerspreche dem Grundgesetz.

Der EKD-Sprecher wies darauf hin, dass sich die EKD seit den Anfängen der Diskussion um das Lebenspartnerschaftsgesetz für eine Verbesserung der Situation gleichgeschlechtlicher Paare eingesetzt habe. Die Kirche habe für eine rechtliche Regelung plädiert, die den jeweils schwächeren Partner schütze, Vertrauensverhältnisse stabilisiere und Diskriminierungen gegenüber Homosexuellen abbaue. «Insofern begrüßen wir, dass das Bundesverfassungsgericht dem eingeschlagenen Weg einer rechtlichen Regelung folgt», fügte Krüger hinzu.