Kirchen befürchten wirtschaftlichen Druck bei Jugendmedienschutz

Berlin (epd). Die Kirchen befürchten, dass der Jugendmedienschutz künftig zu stark von den wirtschaftlichen Interessen der Unternehmen beeinflusst werden könnte. In einem am Dienstag bekannt gewordenen Brief bitten sie die Bundesländer, dies mit entsprechenden «Vorgaben» im geplanten Jugendmedienschutz-Staatsvertrag zu verhindern.  Da effektiver Jugendschutz von der Verfassung geboten sei, könne der Gesetzgeber diese Aufgabe anderen nur in begrenztem Maße mitanvertrauen, heißt es in dem Brief der kirchlichen Hauptstadt-Vertreter Stephan Reimers (Evangelische Kirche in Deutschland) und Karl Jüsten (Kommissariat der katholischen deutschen Bischöfe) an den rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck (SPD).  Der Mainzer Regierungschef koordiniert die Arbeit der Länder an einem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, der im kommenden Jahr in Kraft treten soll. Dort ist unter anderem vorgesehen, dass Selbstkontrolleinrichtungen in künftigen Jugendschutzverfahren gegenüber behördlichen Gremien wie der neuen Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) gestärkt werden sollen.  Vor dem Hintergrund der Erfurter Ereignisse halten es die beiden Kirchen für eine «Besorgnis erregende Entwicklung», wenn Vertreter von Privatsendern und Online-Diensten ein «weitgehend von staatlichen Vorgaben losgelöstes Jugendschutzmodell» anstrebten. Reimers und Jüsten vermissen im bisherigen Staatsvertragsentwurf ein Verfahren, das die Unabhängigkeit der Prüfer der Selbstkontrolle sichere.  Sie fordern auch für Einrichtungen wie die Privatsender-Institution Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen Gremien, in denen gesellschaftlich relevante Gruppen vertreten sind. So wäre «wirtschaftlichen Drucksituationen» deutlich besser standzuhalten, «als wenn sich die Unternehmen die Kontrolleure selbst aussuchen», heißt es im Brief der beiden Prälaten.  Weiter fordern die beiden Kirchen, dass die Landesmedienanstalten beziehungsweise ihr künftiges Organ KJM die Richtlinien für die Arbeit der Selbstkontrolleinrichtungen festlegen. Zwischen den verschiedenen privaten und behördlichen Kontrollinstitutionen solle ein «einheitliches Schutzniveau für alle Medienarten» entstehen.