Beschwerde bei EU über Situation von spanischen Religionslehrern

Madrid (epd). Spanische Gewerkschaften haben sich bei der EU-Kommission über eine schlechte Arbeitssituation von Religionslehrern in ihrem Land beschwert. Das absolute Auswahlrecht der katholischen Kirche bei Besetzungen oder das Fehlen von Kündigungsfristen verstießen gegen geltendes EU-Recht, so die Gewerkschaften nach einem Bericht der Tageszeitung «El País». Dies gelte auch für das Verbot, sich gewerkschaftlich oder politisch zu betätigen. Der EU-Kommission liegen danach zwei entsprechende Anzeigen vor. Die «Arbeiterkommissionen» sowie die «Föderation der Religionslehrer» sind der Ansicht, Spanien verstoße gegen EU-Richtlinien über befriste Arbeitsverträge und zur Gleichbehandlung im Beruf (1999/70 und 2000/78). An Spaniens öffentlichen Schulen sind 17.000 katholische Religionslehrer tätig. Die Kirche benennt sie jedes Jahr neu. In den vergangenen Jahren kam es immer wieder zu Klagen einzelner Lehrer und Lehrerinnen. Sie wurden nicht weiter beschäftigt, weil sie für die kommunistische Partei Lokalpolitik betrieben, die Kirche nicht jeden Sonntag besuchten oder einen geschiedenen Mann heirateten. Die höchsten spanischen Gerichte rechtfertigten das Recht der Kirche, die Lehrer nach eigenen Kriterien auszusuchen, mit einem Abkommen, das Spanien und der Vatikan 1979 abgeschlossen hatten.