Landesmedienanstalten: Jugendmedienschutz nicht aufweichen

Frankfurt a.M. (epd). Der von den Bundesländern geplante neue Staatsvertrag für Jugendmedienschutz wird im Kreis der Landesmedienanstalten zunehmend kritisch diskutiert. Das neue Gesetzeswerk der Länder werde den Jugendmedienschutz im Bereich von privatem Fernsehen und Radio «praktisch schwächen und gefährden», warnte die Versammlung der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk (LPR Hessen). Die Hamburgische Anstalt für neue Medien (HAM) wandte sich mit einem Appell an den Ersten Bürgermeister der Hansestadt, Ole von Beust. Der CDU-Politiker ist Mitglied der Ministerpräsidentenkonferenz der Länder, die am Donnerstag über das neue Ländergesetz beraten will. Ähnlich wie die LPR Hessen fürchtet die Hamburger Landesmedienanstalt eine Verschlechterung der Programmkontrolle, wenn wie geplant Fernsehveranstalter und Internet-Anbieter in Gremien der freiwilligen Selbstkontrolle selbst entscheiden dürfen, was an Inhalten einem jugendlichen Publikum oder Kindern noch zumutbar ist und was nicht. Unter Berufung auf die vorliegende Entwurfsfassung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags macht die HAM darauf aufmerksam, dass für programmliche Verstöße - «von der Überschreitung altersbezogener Sendezeitgrenzen bis zur Ausstrahlung indizierter und schwer jugendgefährdender Filme» - die TV-Veranstalter künftig nicht mehr direkt zur Rechenschaft gezogen werden könnten. Dies wäre dann der Fall, wenn sie ihre Filme vorher «der von ihnen finanzierten Selbstkontrolle» vorgelegt hätten und deren Votum gefolgt wären, heißt es in dem Schreiben an Beust. Bund und Länder befassen sich bereits seit über einem Jahr mit der Reform des Jugendmedienschutzes. Geplant sei ein einheitlicher Schutzrahmen Minderjähriger in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien sowie eine «Straffung der derzeitigen Zuständigkeitszersplitterung», erläuterte die LPR Hessen zu den Hintergründen. Ihre Anstaltsversammlung kritisiert insbesondere, dass der Jugendmedienschutz faktisch «keiner hoheitlichen Rechtsaufsicht» mehr unterstünde, sollte der Entwurf Gesetzeskraft erlangen. Bislang liegt die Programmaufsicht über die privaten Veranstalter vor allem bei den Landesmedienanstalten.