Lockerung des Staatsangehörigkeitsrechts gefordert

Berlin (epd). Eine Ausweitung des deutschen Staatsangehörigkeitsrechtes hat der Interkulturelle Rat in Deutschland gefordert. In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern müssten schon dann die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten können, wenn ein Elternteil fünf Jahre in Deutschland lebe, hieß es in einer Stellungnahme des Interkulturellen Rates, die in Berlin vorgestellt wurde. In dem Gremium sind Ausländer- und Flüchtlingsorganisationen sowie Gewerkschaften vertreten. Der Interkulturelle Rat befürchtet, dass es auf Grund der verschärften Bestimmungen im neuen Zuwanderungsgesetz zu weniger Einbürgerungen kommen könnte. Bereits in Deutschland lebende Ausländer haben es nach Einschätzung des Rates künftig schwerer, eine unbefristete Niederlassungserlaubnis zu erhalten. Denn sie werde nur erteilt, wenn ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung vorlägen. Die Niederlassungserlaubnis sei jedoch Voraussetzung für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit von in Deutschland geborenen Kindern. Daher müssten die Bestimmungen im Staatsangehörigkeitsrecht gelockert werden. Ferner forderte der Interkulturelle Rat, die Gebühren für Einbürgerungen von 500 auf 100 Mark pro Kind zu senken sowie häufiger Mehrstaatigkeit zuzulassen. Viele Migranten schrecke die Perspektive, dass ihr Kind sich mit 18 Jahren für eine Staatsangehörigkeit entscheiden müsse, davon ab, das Kind in Deutschland einbürgern zu lassen, so der Rat. Für die Integration sei dies aber wichtig. Auch Ausländern, die in Deutschland alt geworden seien, solle es ermöglicht werden, unter erleichterten Bedingungen eingebürgert zu werden und ihre alte Staatsangehörigkeit behalten zu können.