EKD lehnt Antidiskriminierungsgesetz ab

Berlin (epd). Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) lehnt den Entwurf für das umstrittene Antidiskriminierungsgesetz ab. Sowohl das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen als auch die individuelle Religionsfreiheit würden durch das Gesetz unzulässig eingeschränkt, sagte EKD-Sprecher Thomas Krüger dem epd in Berlin. Am Wochenende hatte sich der Rat der EKD mit dem Thema befasst. Die Regierungskoalition ist sich über den weiteren Umgang mit dem Gesetz, um das seit Monaten gerungen wird, noch nicht einig. Der Ausländerbeauftragte der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg, Hanns Thomä-Venske, forderte, das Gesetz noch vor der Bundestagswahl zu beschließen. Das Gesetz soll vor Diskriminierung wegen der Rasse, der Ethnie, der Weltanschauung und Religion, der sexuellen Orientierung, einer Behinderung oder des Alters schützen. Nach Ansicht des Rates der EKD sei es ausreichend, ein Gesetz zu verabschieden, das sich auf Diskriminierung aus rassischen und ethnischen Gründen beschränke, erläuterte Krüger. Das entspräche dann genau der EU-Richtlinie, die bis Ende 2003 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Diskriminierung aus religiösen Gründen könne man nicht undifferenziert mit den anderen Merkmalen gleichstellen, sagte Krüger. Beide christlichen Kirchen lehnen Einschränkungen sowohl für ihre Institutionen als auch für Privatpersonen ab. Die Privatautonomie dürfe nicht eingeschränkt werden. Weiterhin solle ein protestantischer Vermieter das Recht haben, Andersgläubige als Mieter abzulehnen. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, reagierte auf die Bedenken der Kirchen mit Verständnis. Es gebe generell noch zu viel Gesprächsbedarf bei diesem Gesetz und keinen Grund, «es übers Knie zu brechen», sagte er dem epd. Kritik war auch vom Deutschen Anwaltsverein und dem Verband der Wohnungseigentümer gekommen. Hingegen kritisierte der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, die Haltung der Kirchen. Ohne Religionsmerkmal im Gesetz könnten Juden nicht vor antisemitischer Diskriminierung geschützt werden. Die Kirchen hätten bislang nicht erklären können, wie sie damit umgehen wollten. Nehme man die EU-Richtlinie als Maßstab, könnten Behinderte, Juden und andere Religionen weiterhin diskriminiert werden. Wenn SPD und Grüne das Gesetz gemeinsam durchsetzten, sei es noch vor der Bundestagswahl zu realisieren, so Beck. «Wir wollen es», bekräftigte der Grünen-Politiker. Auch der kirchliche Ausländerbeauftragte in Berlin-Brandenburg, Thomä-Venske, hält das Antidiskriminierungsgesetz für dringend erforderlich. Es sei ein wichtiges Mittel, um Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu bekämpfen und die Situation von Behinderten und alten Menschen zu verbessern.