EKD: Einheitliche Regelung der Militärseelsorge “steht”

B e r l i n / H a n n o v e r (idea) – Eine einheitliche Regelung der evangelischen Seelsorge in der Bundeswehr steht unmittelbar bevor. Eine neue “verbindliche Auslegung” des bestehenden Militärseelsorgevertrages solle im Juni gemeinsam vom Bundesverteidigungsministerium und der EKD festgestellt werden, kündigte EKD-Pressesprecher Thomas Krüger (Hannover) auf Anfrage von idea an. Die seit 1996 geltende Rahmenvereinbarung läuft Ende 2003 aus. Sie nimmt auf den Wunsch der Landeskirchen in den neuen Ländern Rücksicht, vorerst nicht den seit 1957 in der Bundesrepublik geltenden Militärseelsorgevertrag zu übernehmen. Nach der Übergangsregelung sind die Soldatenseelsorger in Mitteldeutschland als Kirchenbeamte und nicht als Staatsbeamte tätig. Inzwischen hat sich jedoch weithin die Überzeugung durchgesetzt, dass die Soldatenseelsorge nicht staatlichem Zwang unterworfen ist. Krüger zufolge geht es darum, den bestehenden Militärseelsorgevertrag “gemeinsam und verbindlich” auszulegen, ohne in ihn einzugreifen. So sei vorgesehen, dass Soldatenseelsorger verstärkt nebenamtlich und in Einzelfällen auch im Angestelltenverhältnis tätig sein können. Theoretisch sei es möglich, unmittelbar nach Feststellung der gemeinsamen Auslegung so zu verfahren, obwohl die Rahmenvereinbarung noch bis Ende 2003 fehlte. Krüger widersprach einer Darstellung des Dietrich-Bonhoeffer-Vereins (Wiesbaden), der sich für eine grundlegende Reform der Soldatenseelsorge einsetzt. Dem Verein zufolge hat der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages seine Initiative offiziell als Petition angenommen. Dies bedeute, dass sich das Parlament mit der Militärseelsorge befassen müsse. Krüger bezeichnete diese Darstellung als “nicht zutreffend”, da es nicht um Veränderungen an dem Vertrag gehe. Der Bonhoeffer-Verein hatte die Bundestagsabgeordneten im März in einem Schreiben gebeten, bei der anstehenden Reform der Soldatenseelsorge dafür zu sorgen, dass das Parlament beteiligt werde. Es müsse überprüft werden, ob die von der EKD und dem Bundesverteidigungsministerium angestrebten Neuregelungen verfassungsgemäß seien. Der Bonhoeffer-Verein wirft beiden Seiten vor, das Parlament nicht einschalten zu wollen und so einer wirklichen Reform der Soldatenseelsorge aus dem Wege zu gehen. Er tritt dafür ein, dass Soldatenseelsorger nur in kirchlichen Dienstverhältnissen beschäftigt werden.