Kirchen und Koalition streiten über Antidiskriminierungsgesetz

Berlin (epd). Die beiden großen Kirchen haben sich mit der Regierungskoalition nicht über das geplante Antidiskriminierungsgesetz geeinigt. Nach einem ergebnislosen Gespräch der Bevollmächtigten der Kirchen in Berlin mit den Fraktionsspitzen von SPD und Grünen sollten jetzt die Kirchenleitungen konsultiert werden, sagte der Bevollmächtigte der katholischen Kirche beim Bund, Karl Jüsten, dem epd. Am 24. und 25. Mai wird der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Hannover über das Thema beraten, verlautete aus dem Büro des EKD-Bevollmächtigten in Berlin. Die katholische Kirche wird sich voraussichtlich anschließend positionieren. Die Kirchen sind mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht einverstanden. Er enthält unter anderem eine Vorschrift zur Diskriminierung aus religiösen Gründen. Danach könnte etwa ein evangelischer Kindergarten, der ein andersgläubiges Kind ablehnt, verklagt werden. Die Grünen hatten als Kompromiss eine Sonderklausel für die Kirchen angeboten, die die religiöse Diskriminierung vom Gesetz ausnähme. Das lehnen die Kirchen jedoch ab. Mit dem Antidiskriminierungsgesetz soll eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt werden. Darin werden die Mitgliedstaaten jedoch nur aufgefordert, im Zivilrecht Diskriminierungen aus rassischen und ethnischen Gründen zu verhindern. Der Gesetzentwurf der Koalition geht darüber hinaus. Die Kirchen haben vorgeschlagen, das Gesetz auf die Bestimmungen der Richtlinie einzugrenzen und gleichzeitig eine zweite EU-Richtlinie, die den diskriminierungsfreien Zugang zu Beschäftigung und Beruf regelt, umzusetzen, hieß es von evangelischer Seite. Dies wäre jedoch erst in der nächsten Legislaturperiode möglich. Die Koalition will nach eigenen Angaben das Gesetz nicht gegen den Willen der Kirchen beschließen.