Tierschutz ins Grundgesetz aufgenommen

Berlin (epd). Der Bundestag hat die Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz beschlossen. Alle Fraktionen stimmten in Berlin der Ergänzung des Grundgesetzartikels 20a zu, der den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und jetzt auch den der Tiere fest schreibt. Bundeslandwirtschaftsministerin Renate Künast (Grüne) forderte zudem, auch Regeln zur Massentierhaltung ins Grundgesetz aufzunehmen. Redner von CDU und CSU verlangten in der Debatte, weder die Jagd noch die konventionelle Landwirtschaft einzuschränken. Künast betonte, dass das Wertgefüge des Grundgesetzes sich nicht verändere. Der Mensch bleibe im Mittelpunkt der Verfassung. Dennoch gehe es nicht nur um Symbolik. Forschungs-, Kunst- und Religionsfreiheit müssten nun in der Rechtsprechung jeweils gegen den Tierschutz abgewogen werden. Künast räumte ein, dass es weiterhin zu lange Tiertransporte und vermeidbare Tierversuche gebe. Auch die PDS-Abgeordnete Eva Bulling-Schröter kritisierte die Zahl der Tierversuche. Dem Tierschutzbericht der Bundesregierung zufolge habe es 1999 im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung der Tierversuche von 3,8 Prozent gegeben. Diese Zahlen müssten wieder nach unten gehen. Der CDU-Abgeordnete Wolfgang von Stetten wies Befürchtungen zurück, das Staatsziel Tierschutz verhindere künftig die medizinische Forschung oder setze «zehntausende Landwirte Tierschützern als Freiwild aus». Diese Sorgen seien nicht berechtigt. Stetten verteidigte jedoch die Jagd: «Jäger quälen keine Tiere». Zudem hielten sie die Natur im Gleichgewicht. Die Ansiedlung von Wölfen und Raubkatzen in den Wäldern wolle wohl niemand. Zugleich kritisierte Stetten, dass Windräder häufig keinen Vogelschutz hätten. Sie zerstörten nicht nur Landschaften, sondern seien geradezu «Vogelhäcksler». Bereits im Frühjahr 2000 hatte der Bundestag über das Staatsziel Tierschutz abgestimmt. Für die Grundgesetzänderung war die erforderliche Zweidrittelmehrheit jedoch nicht zu Stande gekommen, weil die CDU/CSU-Fraktion die Änderung abgelehnt hatte. Im Frühjahr dieses Jahres hatte sich Unionskanzlerkandidat Edmund Stoiber (CSU) für die Aufnahme des Tierschutzes in die Verfassung ausgesprochen.