Union streitet weiter für den Schutz religiöser Überzeugungen

Berlin (epd). Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will ihren Antrag für einen stärkeren Schutz religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen in der nächsten Legislaturperiode erneut im Bundestag stellen. Es gehe dabei generell um die Frage der Toleranz in einer pluralistischen Gesellschaft, sagte ihr rechtspolitischer Sprecher Norbert Geis (CSU) in Berlin dem epd. Das sei ein wichtiges Thema. Der Unionsantrag war am Donnerstagabend im Bundestag mit den Stimmen von SPD, Grünen und PDS abgelehnt worden. Die FDP hatte sich enthalten. Mit dem Antrag wollte die Union den Paragraphen 166 des Strafgesetzbuches verändern, der den Schutz religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen regelt. Eine Beschimpfung wird danach nur dann geahndet, wenn sie den öffentlichen Frieden stört. Diese Einschränkung wollte die Union aufheben. Unterstützung hatte die Union erfahren, als der Verband der Katholischen Akademikerinnen in Berlin rund 100.000 Unterschriften an Bundestagsvizepräsident Rudolf Seiters (CDU) überreicht hatte. Geis erinnerte in seiner Rede im Bundestag daran, dass der Staat die Pflicht habe, die ungestörte Religionsausübung zu gewährleisten. Während jedoch der jüdische und der muslimische Glaube einen hohen Schutz in Deutschland genössen, sei der christliche Glaube oft «übelsten Beschimpfungen» ausgesetzt. Dabei halte sich der Staat stets heraus und verweise auf die Meinungsfreiheit. SPD und Grüne lehnten die Argumentation als übertrieben ab. Auch die FDP kritisierte die Diffamierung der Kirchen und ihrer Werte. Wie die kirchenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Marita Sehn, sagte, sei dieser Umgang mit den Kirchen vor allem in der Werbung zu finden. Dennoch habe sich die FDP enthalten, weil sich über die Änderung des Strafgesetzbuches nicht viel erreichen lasse. Wichtiger sei es, in der Gesellschaft um Verständnis und mehr Respekt für die Werte der Religionsgemeinschaften zu werben. Zudem sei das Recht auf freie Meinungsäußerung ein hohes Gut.