Fraktionen einig über Tierschutz im Grundgesetz

Berlin (epd). Die Bundestagsfraktionen haben sich über die Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel ins Grundgesetz geeinigt. Auch die zuständigen Berichterstatter der Unionsfraktion hätten zugestimmt, den Tierschutz in den Grundgesetzartikel über den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen aufzunehmen, erklärte der SPD-Abgeordnete Hermann Bachmaier vor Journalisten in Berlin. In dieser Woche werden die Bundestagsausschüsse darüber beraten. Im Mai soll der Bundestag entscheiden. Dem Tierschutz käme dann ein höherer Rang zu als bislang durch das Tierschutzgesetz. Bei der Güterabwägung gegenüber anderen Grundrechten müsse er berücksichtigt werden, erläuterte Bachmaier. Tierversuche werden zwar weiterhin möglich sein. Die Tierschutzbeauftragte der SPD-Fraktion, Marianne Klappert, rechnet jedoch damit, dass strittige Anträge für Tierversuche künftig vielleicht abgelehnt würden. Auch verfassungsrechtliche Klagen etwa gegen die neue Legehennenverordnung würden schwieriger. Die SPD-Bundestagsfraktion bemüht sich seit zwölf Jahren um die Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz. Die notwendige Zweidrittelmehrheit im Parlament war jedoch stets wegen der Ablehnung der Unionsfraktion nicht zu Stande gekommen. Nach dem umstrittenen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Schächten änderte die Union im März jedoch ihre Haltung und plädierte für eine Grundgesetz-Ergänzung. Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion, Hans-Peter Repnik, sagte allerdings am Dienstag, die Union befinde sich noch mitten in der Diskussion. Eine Zustimmung werde von der Formulierung abhängen.