Kommission verabschiedet Vorschlag zur Bekämpfung der Computerkriminalität

Brüssel (eu). Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates über “Angriffe auf Informationssysteme” verabschiedet. Er betrifft die neuen schwersten Formen von Kriminalität gegen Informationssysteme, z.B. Hacking, Verbreitung von Viren und Angriffe auf Dienste. Der Rahmenbeschluss zielt darauf ab, durch Angleichung der Strafrechtsvorschriften in der EU den Strafverfolgungs- und Justizbehörden ein effizienteres Vorgehen gegen diese neue Form der Kriminalität zu ermöglichen. Er soll ferner zur Verbesserung der Sicherheit der Informationen beitragen.“In den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten gibt es erhebliche Lücken, die es den Strafverfolgungs- und den Justizbehörden erschweren könnten, Verbrechen gegen Informationssysteme zu verfolgen. In Anbetracht des oftmals grenzüberschreitenden Charakters von Hacking, Viren und Angriffen sind Maßnahmen der Europäischen Union wichtig, um eine wirksame polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit zu gewährleisten.  Die Notwendigkeit einer Angleichung der strafbaren Handlungen und Strafen in diesem Bereich wurde auf dem Europäischen Rat von Tampere im Oktober 1999 festgestellt.” So Antonio Vitorino, Mitglied der Europäischen Kommission und zuständig für Justiz und Inneres.
Wie Erkki Liikanen, das für Unternehmen und Informationsgesellschaft zuständige Mitglied der Kommission, betonte, “ist nur ein sehr geringer Anteil des enormen Verkehrsaufkommens im Netz problematisch und kann Störungen verursachen. Aber wie gering dieser Anteil auch sein mag, Computerkriminalität bleibt Kriminalität und muss als solche bekämpft werden.  Dieser Vorschlag trägt auch dazu bei, die allgemeine Sicherheit unserer Informationsinfrastrukturen zu verbessern, was von entscheidender Bedeutung für unsere Anstrengungen beim Aufbau einer wissensgestützten Wirtschaft ist, wie kürzlich auf dem Europäischen Rat von Barcelona bekräftigt wurde”.
Die Informationsgesellschaft eröffnet neue Möglichkeiten nicht nur für Bürger und Unternehmen, sondern auch für neue Formen der Kriminalität. Diese illegalen Aktivitäten können unterschiedliche Gestalt annehmen und vielfach grenzüberschreitend sein. So haben zum Beispiel einige der jüngsten Virenangriffe weitreichende wirtschaftliche Schäden in verschiedenen Teilen der Welt angerichtet.
Die Verhütung und Bekämpfung von Kriminalität ist möglich durch:
Erhöhung der Sicherheit der Informationsinfrastrukturen, sowie
Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden mit entsprechenden Instrumenten.
In dem auf dem Europäischen Rat von Feira im Juni 2000 angenommenen Aktionsplan "eEurope"  wurde die Bedeutung der Sicherheit im Internet und der Bekämpfung der Computerkriminalität besonders unterstrichen.
In der Mitteilung der Kommission zur Bekämpfung der Computerkriminalität  wird ein Vorschlag zur Angleichung des materiellen Strafrechts im Bereich der “High-Tech- Kriminalität” in Betracht gezogen.
Auch in der Mitteilung “Sicherheit der Netze und Informationen”  wird die Entschlossenheit der Europäischen Kommission betont, die Entwicklung einer sicheren Informationsinfrastruktur in Europa zu unterstützen.
Nach dem jetzt vorgelegten Rahmenbeschluss soll gegen die wichtigsten Formen der Computerkriminalität mit Hilfe eines Harmonisierungsinstruments vorgegangen werden, das die Strafrechtsvorschriften angleichen und die justizielle Zusammenarbeit bei folgenden Formen der Kriminalität erleichtern soll:
rechtswidriger Zugang zu Informationssystemen (“Hacking”)
rechtswidriger Eingriff in Informationssysteme (oft in Form von Angriffen auf Dienste oder Verbreitung bösartiger Software, bekannt unter der Bezeichnung Viren)
Der vorgeschlagene Rahmenbeschluss ist technologieneutral und trägt dem breiteren Kontext der Informationsgesellschaft Rechnung. Übergeordnetes Ziel ist der Schutz der Nutzer und die Förderung der Sicherheit von Informationsinfrastrukturen unter Abwägung unterschiedlicher gesellschaftlicher Interessen, z.B. Sicherheit der Netze, Strafverfolgungsbefugnisse, Umfang der Kriminalisierung, Schutz der Privatsphäre, Nutzerrechte, Entwicklung neuer Technologien und wirtschaftliche Prioritäten.
Die Entwicklung eines politischen Konzepts im Bereich Computerkriminalität erfordert daher auch die Beteiligung der Nutzer. Der vorliegende Vorschlag ist das Ergebnis einer breit angelegten und transparenten öffentlichen Konsultation im Rahmen des EU-Forums zur Cyberkriminalität, an der alle Interessengruppen beteiligt waren.
Der vorgeschlagene Rahmenbeschluss berücksichtigt auch andere internationale Aktivitäten wie die Arbeiten im Rahmen der G8 und der Konvention des Europarates über Cyberkriminalität.