Zuwanderung: Noch keine Einigung über Vermittlungsverfahren

Berlin/Mainz (epd). Der Ausgang der entscheidenden Bundesratssitzung zum umstrittenen Zuwanderungsgesetz gilt weiterhin als offen. Die rheinland-pfälzische Landesregierung will bei der Abstimmung am Freitag den Vermittlungsausschuss wegen zweier Ergänzungen anrufen. Hingegen plädierte die Union für ein möglichst umfassendes Vermittlungsverfahren. Ausländerbeauftragte und Kirchen forderten CDU/CSU auf, dem Gesetz zuzustimmen.

Die Mainzer Landesregierung will im Vermittlungsausschuss erreichen, dass die Zuwanderung in Arbeitsamtsbezirken erfolge, in denen ein Bedarf an Arbeitskräften bestehe, sagte Regierungssprecher Walter Schumacher. Weiter setzt sich die SPD/FDP-Regierung für eine Teilung der Integrationskosten zwischen Bund, Ländern und Kommunen ein. Rheinland-Pfalz werde einer Anrufung des Vermittlungsausschusses für eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs nicht zustimmen. Sollten die geforderten Ergänzungen keine Mehrheit finden, werde das Land dem Gesetzentwurf dennoch zustimmen, sagte Schumacher.

Nach Ansicht des Vorsitzenden der FDP-Bundestagsfraktion, Wolfgang Gerhardt, ist die Nachbesserung von Gesetzen im Vermittlungsausschuss der "logischste Vorgang" in einer Demokratie. Im DeutschlandRadio forderte er Nachbesserungen in zwei Punkten. Für hoch qualifizierte Einwanderer solle das Verfahren entbürokratisiert werden. Zudem müssten die Einwanderer an den Kosten für Integrations- und Sprachkurse beteiligt werden.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Repnik, nannte es "am ehrlichsten und zielführendsten", wenn es zu einem möglichst umfassenden Vermittlungsverfahren komme. Repnik appellierte zudem, "nicht schon zu Beginn des Vermittlungsverfahrens Bedingungen zu stellen". Es sei die "ehrliche Absicht" der Union, ein so genanntes echtes Vermittlungsergebnis zu erreichen. Das bedeutet, dass sich alle im Vermittlungsausschuss vertretenen Parteien tatsächlich einigen, so dass das Ergebnis des Verfahrens in Bundestag und Bundesrat anschließend eine große Mehrheit findet.

Das neue Zuwanderungsgesetz wird nach Einschätzung der Ausländerbeauftragten der Bundesregierung, Marieluise Beck, nicht zu einem nennenswerten Anstieg der Einwandererzahl führen. Mit der Neuregelung eröffne sich nur ein "Türchen" für rund 10.000 zusätzliche Zuwanderer, sagte die Grünen-Politikerin in Berlin. Dem stehe eine Absenkung des Zuzugs von deutschstämmigen Aussiedlern gegenüber. Bei einer 82-Millionen-Bevölkerung sei dieses "maßvolle" Plus zu verkraften und kein Grund zur Verunsicherung.

Die Grünen-Politikerin widersprach der Absicht der Union, ein Vermittlungsverfahren über das umstrittene Gesetz einzuleiten. Dies mache keinen Sinn: "Am Freitag ist der Zeitpunkt gekommen, wo der Bundesrat springen muss." Für den Fall des Scheiterns erwartet die Regierungsbeauftragte eine "quälende" Debatte über Begrenzung des Zuzugs und Belastung durch Zuwanderung.

Vor weiteren Änderungen des Zuwanderungsgesetzes warnte auch der evangelische Bischof von Berlin-Brandenburg, Wolfgang Huber. Im Deutschlandfunk appellierte er an die Union, dem Gesetz in der vorliegenden Form zuzustimmen. Ein Konsens sei nur möglich, wenn man sich auf den Grundlinien des jetzigen Gesetzentwurfes einige. Gegen ein umfassendes Vermittlungsverfahren wandte der Berliner Bischof ein, der vorliegende Gesetzentwurf enthalte schon jetzt erhebliche Kompromisse, etwa beim Familiennachzug: "Man muss aufpassen, dass man den Bogen nicht überspannt."