Gericht verhandelt Streit zwischen Bahn und Wohnungslosenhilfe

Bielefeld (epd). Der Plakatstreit zwischen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe und der Deutschen Bahn wird vor Gericht entschieden. Mit der Auseinandersetzung um das Aufhängen von bahnkritischen Plakaten werde sich am 21. März das Landgericht Kassel befassen, teilte die Bundesarbeitsgemeinschaft am Freitag in Bielefeld mit. Sie hatte eine einstweilige Verfügung gegen Deutsche Eisenbahn-Reklame in Kassel beantragt, die die Plakate überkleben lassen wollte. Die Bundesarbeitsgemeinschaft sieht darin den Versuch, die freie Meinungsäußerung zu zensieren. Strittig ist vor allem die Ansicht der Eisenbahn-Reklame, die Plakate dürften nicht in Bahnhöfen sowie in deren Umfeld geklebt werden. Anlass für die Plakatkampagne war eine Äußerung von Bahn-Chef Hartmut Mehdorn, Wohnungslose gehörten nicht in den Bahnhof. Die Hilfsorganisation für Obdachlose sieht darin eine Diskriminierung. Darüber hinaus versucht sie seit dem 22. Februar mit der Plakataktion in rund 100 Städten, auf das Problem aufmerksam zu machen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft vertritt mehr als 650 Obdachlosendienste in freier Trägerschaft.