Grundordnung für «Union evangelischer Kirchen» gebilligt

Berlin (epd). In der Reformdebatte innerhalb der evangelischen Kirche gibt es weiter Bewegung. Die Leitungen von 15 evangelischen Kirchen stimmten dem Entwurf eines Dokuments zu, das den Zusammenschluss der Evangelischen Kirche der Union (EKU) und der Arnoldshainer Konferenz zum Ziel hat. Die für Mitte 2003 angestrebte Verschmelzung der beiden kirchlichen Zusammenschlüsse zur «Union evangelischer Kirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland» (UEK) sei grundsätzlich gebilligt worden, ergibt sich aus einem am Donnerstag in Berlin veröffentlichten Kommuniqué. Wie es darin weiter heißt, sehen die Leitungsgremien der beiden kirchlichen Zusammenschlüsse in der Bildung der UEK einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Einheit der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Mit dieser Initiative sei ein breiterer Wille zur Reform der EKD ausgelöst worden. Zugleich unterstreichen die Spitzen von EKU und Arnoldshainer Konferenz ihre Bereitschaft, die «Union» zu verändern, wenn die angestrebte verbindlichere Gemeinsamkeit aller 24 Mitgliedskirchen der EKD erreicht sei. Der Zeitplan für den Reformprozess sieht vor, dass der Vertrag über die «Union evangelischer Kirchen» nach Beratungen in den Synoden der 15 beteiligten Kirchen im Februar 2003 unterzeichnet wird. In Kraft treten soll der Unionsvertrag zum 1. Juli 2003. Der Evangelische Kirche der Union, die aus der ehemaligen «Evangelischen Landeskirche der älteren Provinzen Preußens» entstanden ist, gehören sieben Landeskirchen an. Die Arnoldshainer Konferenz ist eine Arbeitsgemeinschaft von 16 Kirchenleitungen. Neben diesen Zusammenschlüssen gibt es noch die Vereinigte Evangelisch-lutherische Kirche Deutschlands (VELKD), die acht lutherische Landeskirchen umfasst, und den Reformierten Bund, dem reformierte und unierte Landeskirchen sowie Gemeinden und Einzelpersonen angehören.