Brandenburg will noch im März über Religionsunterricht entscheiden

P o t s d a m (idea) - Noch im März will die brandenburgische Landesregierung den Gesetzentwurf  über den künftigen Religionsunterricht verabschieden und dem Landtag zuleiten. Das bestätigte ein Sprecher des Potsdamer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport. Nach Informationen von idea aus der brandenburgischen Landeshauptstadt zeichnet sich zwischen SPD und CDU, die gemeinsam die Landesregierung stellen, kein Streit um den Gesetzentwurf ab, der auf der Grundlage des Vergleichsvorschlages des Bundesverfassungsgerichts erarbeitet worden ist. Strittig soll vor allem noch die Frage der Benotung des künftigen Religionsunterrichts sein. Während das Bildungsministerium dazu neigt, auf eine versetzungsrelevante Note zu verzichten, wird diese vom Justizministerium befürwortet. Insgesamt sieht der Gesetzentwurf eine Integration des Religionsunterrichts in die Unterrichts-Stundentafel vor, um die bisherige Benachteiligung gegenüber dem weiterhin bestehenden Pflichtfach Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde (LER) ein wenig auszugleichen. Außerdem sollen künftig nur zwölf statt bislang 16 Schüler notwendig sein, um Religionsunterricht zu erteilen. Auch erhalten die Kirchen eine angemessene Erstattung der Kosten für die Aus- und Weiterbildung der Religionslehrer. Das neue Gesetz soll zum 1. August in Kraft treten. Nachdem LER 1996 von der damaligen SPD-Landesregierung zum Schulpflichtfach erklärt worden war, waren die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg, das Erzbistum Berlin, zwei weitere Bistümer, die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sowie Eltern und Schüler vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, um Religion als gleichberechtigtes Wahlpflichtfach durchzusetzen. Ende vergangenen Jahres hatte das höchste deutsche Gericht einen Vergleich angeboten. Einige Eltern-Schüler-Klagen wurden bislang nicht zurückgenommen, weil das Ziel, Religion als Wahlpflichtfach nach Artikel 7,3 des Grundgesetzes zu lehren, nicht erreicht worden sei. Die nicht kompromißbereiten Eltern haben eine evangelikale Initiative hinter sich, zu der namhafte Werke und Organisationen gehören wie das “Geistliche Rüstzentrum Krelingen”, der “Evangelische Aufbruch in Deutschland”, der “Gemeindehilfsbund” und die “Initiative für bibeltreue Hochschulen”. Die evangelische Kirchengemeinde Luckenwalde hat am 2. März mehrheitlich beschlossen, einen Antrag an die Synode des Kirchenkreises Niederer Fläming zu richten, in dem der grundgesetzliche Anspruch auf Religionsunterricht bekräftigt wird. Diese Erklärung soll nach dem Willen der Initiatoren auch der berlin-brandenburgischen Synode zugeleitet werden. Die Nicht-Zurücknahme der elterlichen Klagen behindert aber weder aus der Sicht der Landesregierung noch der Kirchen die jetzt in Angriff genommene Änderung des Schulgesetzes, weil Karlsruhe keineswegs verpflichtet sei, ein Urteil zu sprechen. In der Landesregierung von Potsdam rechnet man damit, daß nach der Einigung zwischen Landesregierung und Kirchen in dieser Frage der Kern der Klage erledigt sei.