Kirchen empfehlen Änderungen am Koalitionsentwurf zum Aufenthaltsrecht

Berlin (epd). Die beiden großen Kirchen sehen bei den ausländerrechtlichen Vorschlägen von Union und FDP Verbesserungsbedarf. Der vorgeschlagenen Bleiberechtsregelung für gut integrierte Jugendliche sei grundsätzlich zuzustimmen, schreiben die Leiter der Berliner Verbindungsstellen von evangelischer und katholischer Kirche, Bernhard Felmberg und Karl Jüsten, in einer am Montag veröffentlichten Stellungnahme. Allerdings sei in Einzelpunkten noch Änderungen nötig.

Im Bundestag begann am Montag eine Expertenanhörung zu dem Gesetzespaket der Koalitionsfraktionen. Am Donnerstag will das Plenum darüber abschließend beraten.

Nicht hinnehmbar ist aus Sicht der Kirchen, dass der Koalitionsentwurf keine Härtefallregelung für Kinder vorsieht, die wegen Krankheit oder Behinderung am erfolgreichen Schulbesuch gehindert seien. Sie verweisen zudem auf die unterschiedliche Praxis der Bundesländer bei der Auslegung von "erfolgreichem Schulbesuch" als Voraussetzung der Erteilung eines Bleiberechtes.

Kritisch äußern sich die Kirchen zu der Absicht, die Vergabe längerfristiger Aufenthaltserlaubnisse vom erfolgreichen Abschluss von Integrationskursen abhängig zu machen. Diese Verknüpfung sei unangebracht, wenden die Prälaten Felmberg und Jüsten ein. Diese Regelung gehe von der Annahme aus, dass Migranten oft der Integrationswille fehle. Dem widersprächen jedoch die Auslastung der Kurse und die langen Wartezeiten. Zudem benachteilige die vorgesehene Regelung Personen, die aus unterschiedlichen Gründen diesen Kurs nicht erfolgreich abschließen könnten.

Einwände haben die Kirchen auch gegen die Heraufsetzung der Ehebestandszeit von zwei auf drei Jahre als Voraussetzung für ein eigenständiges Aufenthaltsrecht eines nachgezogenen Ehepartners. Diese Vorschrift sollte gestrichen werden, empfehlen die Kirchen.

14. März 2011

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