PID-Verordnung unterläuft Ziel des Gesetzes

Evangelische Frauen fordern Nachbesserung

Evangelische Frauen in Deutschland e.V.

15. November 2012

Das Bundeskabinett hat am 14.11.2012 eine Verordnung verabschiedet, die bestimmt, unter welchen Bedingungen Eltern künftig in Ausnahmefällen Embryonen nach einer künstlichen Befruchtung auf genetische Defekte testen lassen dürfen. „Ziel des Gesetzes zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik ist es, die Ausnahmefälle zu begrenzen. Dieses Ziel wird durch die beschlossene Verordnung unterlaufen“, so Ilse Falk, Vorsitzende der EFiD und ehemalige Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Es sei nicht widerspruchslos hinnehmbar, so Falk weiter, dass die Verordnung die Zahl der PID-Zentren nicht begrenze, sondern jedes Zentrum, das die formalen Voraussetzungen erfülle, einen Anspruch auf Zulassung habe. Dies werde mit größter Wahrscheinlichkeit angesichts der etwa 200 anzunehmenden Fällen pro Jahr bundesweit zu einem hohen Überangebot von zugelassenen Zentren führen – und damit zu einer vom Gesetz nicht gewollten Ausweitung der PID. Daher unterstütze EFiD die Forderung der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern, die Zahl der Zentren zu beschränken.

Darüber hinaus kritisiert EFiD, dass die Einrichtung der Ethikkommissionen, die einer PID zustimmen müssen, den Bundesländern übertragen wurde. Da nicht festgelegt ist, welche Erkrankungen und Behinderungen eine „schwerwiegende Erbkrankheit“ im Sinne des PID-Gesetzes sind, ist die Befürchtung uneinheitlicher Entscheidungspraxen und demzufolge „Kommissions-Hoppings“ nicht von der Hand zu weisen.

„Die Evangelischen Frauen in Deutschland sehen in dieser Verordnung einen weiteren Schritt in eine Richtung, die sie entschieden ablehnen: eine immer größere gesellschaftliche Akzeptanz und reibungsloserer Automatismus der vorgeburtlichen Verhinderung eines Lebens mit Krankheit oder Behinderung – und der damit steigende Druck auf Frauen, alles zu tun und zuzulassen, was die Geburt gesunder Kinder sicherstellt. Dies ist allerdings gerade nicht die Absicht des Gesetzes. „EFiD erwartet daher“, so Dr. Eske Wollrad, Geschäftsführerin des Verbands, „im Deutschen Bundesrat substantielle Veränderungen der Verordnung, damit das Ziel des Gesetzes – die Begrenzung der PID in Deutschland auf Ausnahmefälle – erreicht wird.“

Weitere EFiD-Positionierungen zum Thema können unter http://www.evangelischefrauen-deutschland.de/ethik/bio-und-medizinethik heruntergeladen werden.

15. November 2012

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